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Markus Koob
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Frage von Bernd B. •

Warum werden Cannabiskonsumenten für den Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch strafrechtlich verfolgt? Stehen Sie für die Ermöglichung von Cannabis Modellprojekten so wie Schwarz-Grün in Hessen?

Hallo Herr Koob,

auf die Antwort einer Anfrage vom 12.09.21, haben Sie gesagt, dass der Konsum von Cannabis straffrei sei. Dabei aber außer acht gelassen, dass der Konsum grundsätzlich mit dem Besitz geringer Mengen einher geht. Ihnen dürfte bekannt seien, dass auch der Besitz geringer Mengen strafrechtlich verfolgt wird und selbst die Einleitung eines ggf. später eingestellten Strafverfahrens dramatische Folgen für die Betroffenen haben kann (z.B der Verlust des Arbeitsplatzes). Zudem gibt es Bundesländern die auch bei geringen Mengen Besitz die Strafverfahren nicht einstellen. Sie haben in ihrer Antwort mitgeteilt, dass die Bürger bei Cannabis nicht mehrheitlich für Reformen zu haben sind. Warum nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass 59% der Bürger für eine echte Entkriminalisierung beim Besitz geringer Mengen Cannabis sind (https://www.infratest-dimap.de/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Folie8_39_5106f9f003.png) ?

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