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Markus Hümpfer
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Frage von Luca Tom P. •

Was schlagen Sie zur Senkung des Energiepreises vor?

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Energiepreise.

Die seit Monaten steigenden Energiepreise machen Unternehmen und Verbraucher zu schaffen. Die Koalition hat deshalb ein milliardenschweres Paket beschlossen, das alle Menschen in diesem Land entlastet – besonders die mit kleinen und mittleren Einkommen.

Zu den beschlossenen Maßnahmen zählt beispielsweise die Unterstützung bei den Stromkosten durch den Wegfall der EEG-Umlage. Die EEG Umlage ist zu Jahresbeginn auf 3,72 Cent gesunken. Zum 01.07.2022. wird sie schließlich komplett abgeschafft. Außerdem sollen die Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet werden, die Entlastung an die Kunden weiterzugeben.

Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Es wird noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.

Auch der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende wird zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Daneben sind übrigens auch die flankierenden Maßnahmen zu nennen, welche gerade Menschen mit geringen Einkommen unterstützen, darunter die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, die Erhöhung des Steuergrundfreibetrags auf 10.347 Euro und die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer auf 1.200 Euro.

Die weiteren Maßnahmen des Entlastungspakets können hier nachgelesen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Hümpfer

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