(...) der Bundestag als Bundesgesetzgeber hat bei der Verabschiedung des EEG im Jahr 2000 festgelegt, dass mit der EEG-Umlage die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Stromendverbraucher verteilt werden. Der Gesetzgeber hatte so eine Finanzierungsregelung für den EEG-Ausbau gefunden, die auch europarechtskonform ist: Nach der sogenannten PreussenElektra-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2001 ist die EEG-Umlage also keine Beihilfe, da unmittelbar keine staatlichen Mittel zum Einsatz kommen. (...)
(...) Hintergrund für die geplante erneute Verlängerung ist der Umstand, dass einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen die vergangenen Jahre nicht (ausreichend) genutzt haben, um den notwendigen Personalmehrbedarf durch zusätzliche Einstellungen bzw. die Ausbildung von Feuerwehrleiten decken zu können. Ich versuche noch zu klären, ob das Land bei den betroffenen Kommunen ggf. (...)
(...) leben (könnten), haben Sie mir zunächst eine knifflige Aufgabe gestellt. Daher hat meine Recherche auch einige Zeit in Anspruch genommen. (...)
(...) Wenn ich es richtig verstanden habe, soll in Berlin die Vergütung der Übersetzerinnen und Übersetzer im Rahmen des sogenannten „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes“ neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, § 11 Absatz 1 des aktuellen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes zu ändern. (...)
(...) ich habe keine Nebeneinkünfte. (...)
(...) zunächst einmal muss ich Ihnen mitteilen, dass ich vor zwei Jahren den Landtagswahlkreis 40 leider nicht gewinnen konnte, daher kein Abgeordneter der 15. Legislaturperiode war und nicht an der von Ihnen angesprochenen lt;stronggt;Erhöhung der Abgeordnetenbezügelt;/stronggt; zwecks Erhöhung der Einzahlung in das Versorgungswerk um diesen Betrag beteiligt war. (...)