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Frage von Olga F. •

Frage an Markus Herbert Weske von Olga F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weske,

Das JVEG für Übersetzer und Dolmetscher soll im kommenden Jahr novelliert werden. Geplant sind gravierende Einschnitte bei der Bezahlung von Übersetzern (die oberste Stufe wird ersatzlos gestrichen, der mittlere Satz soll von 1,85 EUR auf 1,56 EUR gekürzt werden).
Die letzte Honoraranpassung wurde im Jahr 2004 vorgenommen, nun steht die nächste Anpassung vor, die nicht nur die Inflationsrate für den vergangenen Zeitraum seit 2004, sondern auch die zu erwartende Inflation für die kommenden zehn Jahre berücksichtigen soll.

Der aktuelle Grundhonorarsatz i.H.v. 1,25 Euro stellte bereits 2004 eine Honorarkürzung um 20-25 % dar. Laut Statistischem Bundesamt sind die Lebenshaltungskosten seit 2004 um 19 % gestiegen, diese steigen pro Jahr um ca. 3%.
Folglich wäre eine vom Justizministerium geplante Kürzung der Übersetzerhonorare völlig unverhältnismäßig und unzumutbar.
Die Honorare haben sich seit 1994 nur nach unten bewegt, dies trotz gestiegener Lebenshaltungskosten. Die im Entwurf vorgesehene Honorarkürzung geht mit der allgemeinen Teuerung auseinander.
Ich kenne viele Kollegen, die zum niedrigen Stundensatz von 55€ netto bei Justizorganen nicht dolmetschen wollen, weil sie in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen. Der Kräftemangel führt jetzt schon dazu, dass die Gerichte über diverse Übersetzungsagenturen zweifelhafte Sprachmittler ohne entsprechende Qualifikationen ansprechen. Ohne rechtssichere Übersetzungen kann keine funktionierende Rechtspflege sichergestellt werden.
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren einen Abschlag zu Lasten der Übersetzer vor. Für andere Personengruppen im Dienste der Rechtspflege (z. B. Rechtsanwälte) werden hingegen keine Abschläge vorgesehen.
Es darf nicht sein, dass eine unangemessene Entscheidung bezüglich der Übersetzer- und Dolmetschervergütung getroffen wird, die unseren Lebensstandard für die nächsten zehn Jahre weiter gefährdet.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

Beste Grüße,

Olga Fin

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Guten Tag Frau Fin,

da ich immer noch auf einige Informationen warte, die ich zur Beantwortung Ihrer Frage haben möchte, bitte ich noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbert Weske MdL

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Sehr geehrte Frau Fin,

zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre Geduld. Da es sich um die geplante Änderung eines Bundesgesetzes handelt, dauerte die Recherche hier im Düsseldorfer Landtag etwas länger.

Wenn ich es richtig verstanden habe, soll in Berlin die Vergütung der Übersetzerinnen und Übersetzer im Rahmen des sogenannten „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes“ neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, § 11 Absatz 1 des aktuellen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes zu ändern. So soll das Grundhonorar demnach gesteigert werden (von bisher 1,25 Euro auf 1,30 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge), während das Honorar für besonders erschwerte Übersetzungen ermäßigt werden soll. Das bisherige Honorar für die Übersetzung von „außergewöhnlich schwierigen Texten“ soll komplett entfallen, weil es nach dem Ergebnis einer Erhebung durch die Länder in der Praxis angeblich keine Rolle spielt.

Ob aufgrund der geplanten Regelungen das Land Nordrhein-Westfalen für Übersetzerhonorare im Saldo künftig weniger oder mehr ausgeben wird, ist mir nicht bekannt. Im Kern gibt es hier auch keinen Entscheidungsspielraum, weil die bundesgesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Insofern bitte ich Sie, Ihre Anfrage zusätzlich an die Rechtspolitiker im Bundestag zu richten. Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist Burkhard Lischka ( http://www.burkhard-lischka.de/ ).

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbert Weske MdL