Frage von Sascha S. • 16.02.2021
Antwort von Markus Buchheit AfD • 18.10.2021
Selbstverständlich lehne ich den barbarischen Akt der FGU kategorisch ab. In der Bundesrepublik ist es seit 2013 ein eigener Straftatbestand (§226a StGB).
Selbstverständlich lehne ich den barbarischen Akt der FGU kategorisch ab. In der Bundesrepublik ist es seit 2013 ein eigener Straftatbestand (§226a StGB).
Aufgrund der von der EU weitgehend ignorierten mafiösen Verhältnisse im montenegrinischen Staat lehnen wir derzeit weitere Verhandlungen ab.
Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission Aufträge in Höhe von 243 Mio. EUR für externe Beratung vergeben, von denen 116 Mio. EUR ausgezahlt wurden.