Frage an Markus Brem von Elisa F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gleichstellung / Gleichbehandlung der Versicherten der "Deutschen Rentenversicherung" von Bund und Ländern (z.B. Schwaben, Hessen, usw.) im Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen
Die "Deutsche Rentenversicherung Bund" in Berlin bietet als Nachsorge-Programm für die Versicherten nur "Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)" an.
Wenn sich aber der Versicherte z.B. in der Zuständigkeit der "Deutschen Rentenversicherung Schwaben" befindet, dann kann er auch das hochwertigere Nachsorge-Programm "Adipositas-Reha-Nachsorgeprogramm (SATT) zusätzlich nutzen.
Der Arbeitnehmer kann nicht entscheiden, welche der vielen "Deutschen Renterversicherungen" für ihn zuständig ist, denn der Arbeitgeber bestimmt, in welcher "Deutschen Rentenversicherungen" er eintritt.
Hier liegt eine Ungleichbehandlung der Rentenversicherten vor! Diese Benachteiligung ist abzustellen! Die Rentenversicherungsbeiträge (welche auch die Rehabilitation enthalten) sind für alle Rentenversicherten gleich hoch, deshalb muss auch die gleiche Leistung bei den einzelnen Stellen (Bund, Hessen, Schwaben) zur Verfügung gestellt und abrufbar für alle Rentenversicherten sein!
Es gilt nach wie vor das Recht auf Gleichbehandlung in der Rentenversicherung!
Wie genau beabsichtigen Sie bzw. Ihre Partei, diese Ungleichbehandlung abzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Renten- und Sozialversicherungsrecht ist nicht mein Schwerpunkt. Dennoch habe ich eine Meinung zu Ihrem Sachverhalt.
Die Nachsorgeprogramme sollten bundesweit gleich sein.
Wenn ich in den Bundestag komme, würde ich mich zum Sachverhalt zunächst informieren, um dann die entsprechenden Anträge im Bundestag zur gesetzlichen Änderung zu stellen, sodass die Programme bundesweit gleich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Brem