Frage an Markus Blume von stefan k. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Blume,
als LT-Kandidat für den Wahlkreis München-Ramersdorf würde mich im Folgenden Ihre Position zur sog. Sammelunterkunft in der Rosenheimer Str. interessieren.
Wie Sie wissen, ist in Bayern durch das Bayerische Landesaufnahmegesetz geregelt, dass Menschen mit Duldungen in sog. Gemeinschaftsunterkünften auf engsten Raum über Jahre oder Jahrzehnte leben müssen. Während alle anderen Bundesländer keine solche landesgesetzliche Regelungen kennen und die dortigen Landkreise und kreisfreien Städte z.T. längst dazu übergegangen sind, Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen, betreibt der Freistaat Bayern derzeit für ca. 8000 Geduldete 145 Gemeinschaftsunterkünfte, zumeist in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und - wie in diesem Fall - verrotteten Containerunterkünften. Dies, obwohl nach Art. 106 der Bayererischen Verfassung jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Werden Sie sich im Falle ihres Einzugs in den Bayerischen Landtag gegen die generelle Wohnsitzverpflichtung von Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften einsetzen und den Betroffenen die Möglichkeit einer angemessenen menschenwürdigen Wohngelegenheit geben?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
Stefan Klingbeil
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich erst gestern mit diesem Thema beschäftigt, als wir im Bezirksausschuss 16 über diese Unterkunftsanlage gesprochen hatten. Mir sind die dortigen Zustände bekannt, und ich kann Ihnen versichern, dass ich mich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Bezirksausschuss um eine Verbesserung der örtlichen Situation bemühe.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Blume