Frage an Markus Blume von Helmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Blume,
Wie beurteilen Sie den sog. BDS-Beschluss des Münchner Stadtrats im Nachhinein hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die politische Kultur in München und Bayern im Lichte seiner Anwendung durch die Exekutive in München bzw. seiner Interpretation durch bayerische Gerichte. Ich frage nicht nach der Vereinbarkeit mit Meinungs- und Informationsfreiheit. Ich frage nach den Auswirkungen auf die politische Kultur.
Anwendung durch die Exekutive:
Kulturreferent Küppers begründete das gerichtlich abschlägig beschiedene Verbot einer Veranstaltung des Films "Broken", in dem die Mauer zwischen Israel und Palästina thematisiert wird, mit Verweis auf den BDS-Beschluss wie folgt:
„dass bei lebensnaher Betrachtung die Diskussionsveranstaltung nicht ohne eine Befassung mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne auskommt, da insbesondere ein zentrales Ziel der BDS-Kampagne der Abriss der Mauer – verbunden mit der Aufforderung, die Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes zu beenden – ist“.
Interpretation durch Verwaltungsgericht München
VG-Urteil vom 12.12.2018 / M 7 K 18.3672 / S. 18
"Ziel des Stadtratsbeschlusses ist es (...) sämtliche städtische Räumlichkeiten nicht mehr für Veranstaltungen - sowohl befürwortende als auch kritische - die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, zur Verfügung zu stellen."
Im Ergebnis heißt dies, dass Veranstaltungen mit Bezug zum Nahostkonflikt in Räumlichkeiten der Stadt München nicht mehr stattfinden können. Dies geschieht in einer Zeit, in der die israelische Regierung sich offen wie nie zuvor gegen die Zweistaatenlösung stellt, die im BDS-Beschluss als Ziel einer Friedenslösung ausgegeben wird: Nethanyahu spricht offen von der Annektion von Teilen der Westbank und legalisiert die sog. Outposts (Siedlungen, die auch nach israelischem Recht bisher illegal waren)