Frage an Markus Blume von Marcus K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Blume,
nachdem Ihr Parteikollege, Herr Andreas Lorenz, Fragen interessierter Bürger aus seinem Wahlkreis nicht beantwortet, wende ich mich an Sie mit meiner untenstehenden Frage in der Hoffnung auf eine Antwort:
Aufgrund welcher Befugnis, die ihm aufgrund der Bayerischen Verfassung gegeben ist, hat der amtierende Bayerische Ministerpräsident den einstimmigen Beschluss des Landtags zur Veröffentlichung einer wissenschaftlich kommentierten Auflage von Hitlers "Mein Kampf" überstimmt?
Ist es grundsätzlich immer möglich, dass der Ministerpräsident vom Landtag gefasste Beschlüsse aufhebt? Falls nein, in welchen Fällen ist dies möglich, in welchen nicht?
Wie machtvoll fühlen Sie sich als Landtagsabgeordneter angesichts des Gebahrens in besagtem Fall von Herrn Seehofer? Hat der Landtag noch etwas zu entscheiden?
Für wie sinnvoll halten Sie die Pläne von Innenminister Herrmann und Kultusminister Spänle, die Verbreitung von Hitlers "Mein Kampf" wegen Volksverhetzung zu verfolgen, wenn dieses Werk ohne Probleme im Ausland und über das Internet bezogen werden kann?
Mit freundlichen Grüßen,