Frage an Mark Helfrich von Thure v. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Helfrich,
finden Sie nicht auch, dass wir Menchen hier in Deutschland MIT ALLEN UNS ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN MITTELN versuchen müssen, unsere Erde vor einer irreversiblen Katastrophe zu schützen?
Halten Sie es dann nicht auch für angebracht, solartechnische Anlagen so stark wie möglich zu fördern, einschließlich der Altanlagen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Thure von Wahl, Bahrenfleth
Sehr geehrter Herr von Wahl,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich auf die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes beziehen. Die Förderung solarer Stromerzeugungsanlagen und aller anderen erneuerbaren Energieanlagen ist ein wichtiges Instrument, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann jedoch auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn das energiepolitische Zieldreieck - Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit - weiterhin eingehalten wird. Mit der anstehenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht angepasst. Der Gesetzentwurf beinhaltet daher auch Regelungen, die zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung beitragen können und auch Altanlagen erfasst. In den nun laufenden parlamentarischen Beratungen befasst sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag intensiv mit dem Gesetzentwurf und den vielfältigen Änderungswünschen (z. B. ein ambitionierterer Ausbaupfad), die an uns herangetragen werden. Unser Ziel ist dabei, zu einer sinnvollen und ausgewogenen Lösung im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks zu kommen. Der Abschluss des EEG im Bundestag ist für Dezember 2020 geplant, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2021 in Kraft treten können.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich