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Mark Helfrich
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Frage von Sylvia R. •

Frage an Mark Helfrich von Sylvia R. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Helfrich!

Wie können Sie sich als Abgeordneter des Bundestages die Diät in einer Höhe erhöhen, die fast einer Durchschnitts-Monatsrente entspricht? Ihre Erhöhung entspricht noch nicht einmal der Rente, die meine Mutter bekommt!!! Das letzte Mal, als die Rente meiner Mutter erhöht wurde, stieg sie um 3 Euro!!!

Warum werden alle Bürger zum Sparen gezwungen, während unsere Politiker sich die Taschen vollschaufeln?

Wir werden, wenns hoch kommt, mit 2,75 Prozent verteilt auf Jahre abgespeist. Meine letzte Erhöhung betrug nicht mal 60 Euro IM MONAT!!!

Ich muss in einem Dienstgebäude arbeiten, dass schon seit 20 Jahren nicht mehr der Norm entspricht. Umbaumaßnahmen werden nicht durchgeführt, weil das Geld fehlt. Das Land muss sparen, aber unsere Landtagsabgeordneten erhöhen sich ihre Diäten.

Schämen Sie sich nicht?

Ich bin sauer - stinksauer! Ich erwarte von denjenigen, die unser Land führen, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen.

Diese Erwartung wird schon seit Jahren nicht erfüllt!!!

Wann hört das endlich auf?

Aber ich habe ja keine Ahnung, ich bin ja nur eine Bürgerin aus Itzehoe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rosenau,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihren Unmut über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung klar zum Ausdruck bringen.
Im Kern kritisieren Sie die Höhe der verabschiedeten Diätenerhöhung. Ich kann Ihnen versichern, dass es mir als Mitglied des Bundestages sehr recht wäre, wenn die Abgeordnetenentschädigung nicht durch uns Abgeordnete festgelegt werden müsste. Auch ein Verbleib bei der bisherigen Regelungen der Abgeordnetenentschädigung hätte ich mir persönlich durchaus vorstellen können. Denn: Der Anhebung der aktuellen Diät steht ein nicht unerheblicher Eingriff bei der Inanspruchnahme der Altersentschädigung gegenüber, die langjährige Abgeordnete bislang bereits ab dem 57. Lebensjahr beziehen konnten. Nach der neuen Gesetzeslage wird dies erst ab dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei möglich sein. Gleichwohl halte ich sowohl die Erhöhung der monatlichen Diät als auch die Veränderungen bei der Altersentschädigung für begründet bzw. angemessen.

Grundlage des verabschiedeten Gesetzentwurfes sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für eine transparente, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Regelung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftigen Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen. In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dieser Vorschlag wiederholt die bereits seit 1995 geltende gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit der eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen eine durchaus verantwortungsvolle Tätigkeit unabhängig wahr. Mit der Bezugsgröße ist meines Ermessens nach ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden.
Bisher haben die Abgeordnetenbezüge die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2004 bis 2007 und 2010 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag wird mit der jüngsten Diätenerhöhung in zwei Etappen nachgeholt; im Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2014 und unter Einbeziehung der beschlossenen Erhöhungen hat sich die Diät dann um ca. 2,2% p.a. erhöht. Das ist gewiss eine ordentliche Steigerungsrate - maßlose Selbstbedienung oder "sich die Taschen vollschaufeln" ist es zweifelsohne nicht. Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung dann entsprechend der Entwicklung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Damit wird strukturell sichergestellt, dass sich die Vergütung der Abgeordneten auf keinen Fall besser entwickelt als die durchschnittliche Entlohnung der abhängig Beschäftigten in Deutschland.
Lassen Sie mich abschließend betonen, dass die große Koalition nach in der Tat langen Koalitionsverhandlungen mit sehr viel Nachdruck an die Arbeit gegangen ist, auch wenn die Edathy-Affäre und die Krimkrise unsere Sacharbeit medial verdrängen. Wir haben binnen kürzester Zeit mit dem Rentenpaket, dem Tarifautonomiestärkungsgesetz (Mindestlohn) und der EEG-Reform drei zentrale und keinesfalls triviale Vorhaben dieser Legislaturperiode in Angriff genommen. Bei den beiden erst genannten Gesetzesvorhaben geht es um eine seit langem nicht dagewesene Leistungsverbesserung für viele Millionen Rentner/inne/n bzw. um eine bessere Entlohnung von Millionen von Geringverdienern in unserem Land. Sie sehen also, dass Politik keinesfalls immer nur an sich selbst denkt.
Ich schließe mit viel Sympathie für Sie als Itzehoer Bürgerin und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

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