
(...) Dies bedeutete einen großen Fortschritt für die Erleichterung der Bedingungen für eine Gruppe von Schmerzpatienten, die zuvor nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden konnte. Die Behandlung mit medizinischen Cannabispräparaten wurde jedoch bewusst an bestimmte Bedingungen geknüpft, da die wissenschaftliche Erkenntnis zur Wirkung von Cannabis-Konsum bislang unzureichend ist. An Medikamente werden hier besonders hohe Maßstäbe gelegt. (...)