Frage an Mario Krüger von Martin W. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Herr Krüger,
leider ist NRW im bundesweiten Vergleich Schlusslicht bei der Finanzierung der kommunalen Orchester und Theater. Mit gerade einmal 5% beteiligt sich unser Land an den Betriebskosten, in Bayern betragt der Anteil beispielsweise 25%, in Thüringen sogar 58%. Den Hauptanteil tragen in NRW die Kommunen und die können das finanziell häufig nicht mehr leisten. Finden Sie nicht auch, das NRW hier aufholen muss um seine einzigartige Orchester und Theaterlandschaft erhalten zu können? Zumal die Aufgaben der Orchester und Theater immer vielfältiger und Musikvermittlung und kulturelle Bildung immer wichtiger werden. Auch die Integration von Menschen unabhängig von Herkunft und sozialem Status ist eine neue und wichtige Aufgabe. Ich möchte Sie daher bitten, sich in der kommenden Legislaturperiode für eine stärkere Landesbeteiligung an den Betriebskosten der kommunalen Orchester und Theater in NRW einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Richtig ist es, dass sich die kommunalen Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken aber auch z.T. die "freie" Kulturszene im erheblichen Maße aus kommunalen Mittel finanzieren. Bei allen Ländervergleichen zur Höhe der NRW-Förderung an den Betriebskosten sollten allerdings nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden. Beispielsweise erhalten die NRW-Kommunen 23 % der Landessteuer-Einnahmen über das Gemeindefinanzierungsgesetz. In Bayern sind dies lediglich 12,5 % (siehe auch http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Verbundquote ). In nackten Zahlen sind dies rund 5 Milliarden €, die die NRW-Kommunen über den bayerischen Verteilschlüssel zusätzlich erhalten. Diese Gelder unterliegen im hohen Maße keine Zweckbindung, d.h. können für alle Bereiche der Kommunalpolitik eingesetzt werden. Und hieran wollen wir festhalten. D.h.: Bevor einzelne Politikfelder über Sonder-/Förderprogramme bedient werden, sollte die zweckungebundene Finanzausstattung erhöht werden. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung und nicht der "goldene Zügel" der Landespolitik mittels Förderprogramme oder Betriebskostenzuschüsse diverse Einzelinteressen durchzusetzen.
MfG M. K./MdL