Frage an Mario Krüger von Peter Dr. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Krueger,
Ich bin ueberrascht, dass Sie das kommunale Ehrenamt durch eine Erhoehung der Aufwandspauschalen jetzt staerken wollen.
Meine Verwunderung ruehrt daher, dass im Zusammenhang mit der Verurteilung des ehemaligen Dortmunder OBs Langemeyer zur Erstattung von 50% der Kosten einer Wahlwiederholung, die ca 1 Million EUR gekostet hat, ihr Parteifreund Wilhelm Steitz in Zusammenarbeit mit dem jetztigen SPD OB Ullrich Sierau folgende tatsaechliche Rechnung unwidersprochen von der Landesregierung aufgemacht hat: Der Schaediger Langemeyer muesse nicht die ihm zugedachten EUR 570.000 erstatten, sondern stattdessen den recht laecherlichen Betrag von ca EUR 30.000. Unter anderem haben die beiden oben Genannten dies damit begruendet, dass ja 3 Jahre lang Stadtratssitzungen usw. zum Vorteil der Stadt nicht stattfanden und dieser Vorteil muesse dem Schaediger Langemeyer zugute gehalten werden. Nach allen Gesetzen der Logik folgt daraus zwingend, das Ratssitzungen eben als reine Kosten zu betrachten sind, die aber keinerlei Nutzen stiften. Denn ansonsten haette man diesen ja auch wieder gegenrechnen muessen und der Schaediger Langemeyer haette am Ende doch noch fuer EUR 500.000 geradestehen muessen. Oder zynisch argumentiert, kann man damit Geld verdienen ursaechlich Ratssitzungen zu verhindern? Gegen diese absurde Schadenersatzberechnung haette die Landesregierung vorgehen koennen, hat aber keinen Anlass gesehen. Mithin bin ich davon ausgegangen, dass Ratssitzungen reine Kostenverursacher sind. Daher die Frage, woher ruehrt der ploetzliche Meinungswandel oder warum wurde seitens der Landesregierung nicht gegen die beiden Verantwortlichen ob ihrer wahrlich ‘kreativen’ Berechnungsmethoden hinsichtlich des Verdachts der Untreue Untersuchungen veranlasst bzw. Anzeige erstattet?
Ich bedanke mich schon jetzt fuer Ihre hilfreiche Antwort.
Mit freundlichen Gruessen
Peter Stauvermann
Guten Tag Herr Stauvermann,
in der Tat ist der geforderte Schadensersatz seinerzeit auf einen Bruchteil dessen reduziert worden, was die Wahlwiederholung gekostet hat.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält den Grundsatz, dass ein Geschädigter sich das anrechnen lassen muss, was er durch den Schaden an Aufwendungen erspart hat.
In der Tat hatte die Stadt Dortmund durch den Wegfall aller Rats- und Ausschusssitzungen und wegen des Nichtbestehens der Fraktionen über Monate hinweg eine Summe eingespart, die beinahe den Kosten der Neuwahl entsprach. Das BGB nimmt eine rein wirtschaftliche Betrachtung vor. Das ein Minus an kommunaler Demokratie zu beklagen war, lässt sich in eine solche Rechnung nicht einbringen. Das ist ein immaterieller Schaden, der aber bei einer Körperschaft auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld auslöst. Die Berechnung der Forderung gegen Langemeyer und die ehemalige Kämmerin war daher rechtlich nicht abzuändern.
Wenn Sie mehr über die damaligen Ereignissen nachlesen, dann empfehle ich Ihnen meine Website und zwar: http://mario-krüger.de/dortmund-intern/wahlluege-und-haushaltsloecher/index.html.
Hiervon unabhängig ist die 10 %-ige Erhöhung der Aufwandsentschädigungen zu bewerten.
Zurzeit erhält ein Ratsmitglied in Gemeinden bis 20.000 Einwohner*innen monatlich eine Entschädigung von 103,60 € zuzüglich eines Sitzungsgeldes von jeweils 17,80 €. In Städten mit mehr als 450.000 Einwohner*innen sind dies 433,40 €, das Sitzungsgeld beträgt ebenfalls 17,80 €. In den letzten Jahren wurden diese zu versteuernden Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder*innen um durchschnittlich 1,5 Prozent erhöht.
Wenn wir nunmehr die Aufwandsentschädigungen einmalig um 10 % anheben, d.h. je nach Größe der Gemeinde um 10,36 € bis 43,34 €, dann ist dies angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und des z.T. erheblichen Zeitaufwandes mehr als angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Krüger MdL