Frage an Mario Klotzsche von Thomas M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Klotsche
Sie sind als Wahlkreiskandidat der FDP für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.
Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
Ich würde mich über eine kurze und eindeutige Antwort sehr freuen. Ihre Antwort oder auch Nichtantwort werde ich im Internet veröffentlichen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas Marmetschke
Sehr geehrter Herr Marmetschke,
Ich habe mich über den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt - Besteuerung Wohnmobile nach Hubraum oder Gewicht - u.a. bei Herrn Dieter Steinacker aus Hünfeld informiert. Herr Steinacker ist Vizepräsident des Europäischen Camperverbandes. Ich kann Ihnen sagen, dass ich den Entwurf des Landes Nord-Rhein-Westfalen (FDP-CDU regiert) zur Senkung der Steuern für Wohnmobile unterstütze. Viele Besitzer von Wohnmobilen sind zurzeit verunsichert, weil sie nicht wissen, wie ihr Wohnmobil künftig besteuert wird. Ich trete auch für eine klare Regelung ein die nicht zu einer Steuererhöhung führen darf. Wir wollen alle Wohnmobile steuerlich gleich behandeln und nach Gewicht besteuern. Davon werden Wohnmobile mit geringem Gewicht in Form einer Steuersenkung profitieren. Bislang werden Wohnmobile über 2,8 t nach Gewicht besteuert und Wohnmobile unter 2,8 t nach Hubraum besteuert. Die verkehrsrechtliche Unterscheidung von Autos nach Gewicht gehört aber mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) zum 1. Mai 2005 der Vergangenheit an (darin war die 2,8t Grenze festgelegt).
Einige Länder haben sich leider für eine Besteuerung der Wohnmobile wie Pkw ausgesprochen. Dies würde aber zu einer erheblichen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für diese Fahrzeuge führen. Die Gleichbehandlung von Wohmobilen und Nutzfahrzeugen ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Systematik richtig. Wohnmobile sind hinsichtlich Aufbau, Größe, technischer Dimensionierung und Motorisierung mit Nutzfahrzeugen vergleichbar, die ebenfalls nach Gewicht besteuert werden. Deshalb ist es aus steuerlicher Sicht gerechtfertigt, Wohnmobile ebenfalls der Gewichtsbesteuerung zu unterwerfen. Nach dem Gesetzentwurf NRW würde es jedoch zu jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 25 Mio. ? für die Länderhaushalte kommen. verbunden. Die Länder können aber aus der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit geschätzten jährlichen Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 87 Mio. ? rechnen, so dass die Länder insgesamt noch mit geschätzten Mehreinnahmen aus der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO in Höhe von jährlich 62 Mio. ? rechnen können.
Beste Grüße
Ihr Mario Klotzsche