Frage von Matthias B. • 30.01.2025
Antwort von Marinus Stehmeier Die Linke • 12.02.2025
Der Straftatbestand aus § 119 BetrVG ist zum Offizialdelikt zu erklären und es sind entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten.
Alena Sternberg
Der Straftatbestand aus § 119 BetrVG ist zum Offizialdelikt zu erklären und es sind entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten.