Schaffung eines eigenständigen Arbeitsstrafrechts
Lieber Marinus Stehmeier,als Gewerkschafter und Betriebsrat habe ich die Frage, ob die Schaffung eines eigenständigen Arbeitsstrafrechts, das die Chance eröffnet mutmaßlich kriminell agierende Arbeitgeber bei Bossing, Mobbing und anderen unsozialen Maßnahmen, die auf eine widerrechtliche Störung des Arbeitsverhältnis von Betriebsräten und Beschäftigten zielt, ernsthaft zur Rechenschaft zu ziehen, Teil der Linken Wahlprogrammatik ist. Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Viele Grüße aus Hamburg-St. Pauli
Lieber Herr B.,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ein eigenständiges Arbeitsstrafrecht ist nicht Teil des Wahlprogramms. Die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung ist bereits heute gem. § 119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar. Bisher wird dies allerdings nur auf Anzeige der Betroffenen hin verfolgt und nicht als „Offizialdelikt“ von Amts wegen. Es kommt daher kaum zu Verurteilungen.
Die Linke fordert daher, die Behinderung von Mitbestimmung zum Offizialdelikt zu erklären und entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten.
Dazu im Bundestagswahlprogramm:
"Kein Betrieb ohne Betriebsrat! Betriebsratswahlen müssen einfacher werden, Behinderung von Wahlen und Betriebsräten muss strenger verfolgt und Gewerkschaften müssen verlässlich Zugang bekommen, insbesondere auch digital. Beschäftigte, die die erstmalige Wahl eines Betriebsrats initiieren, müssen gesetzlich besser geschützt werden. Staatsanwaltschaften müssen „von Amts wegen“ gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen bzw. die Behinderung von Betriebsratstätigkeit vorgehen können."
Ich hoffe, dass diese Antwort für Sie hilfreich ist.
Vieel Grüße aus Hamburg,
Marinus Stehmeier