Frage an Marino Freistedt von Andreas B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Freistedt!
Aus beruflichem Anlass haben wir zunehmend mit hochbegabten Kindern und Jugendlichen zu tun. Von Schleswig - Holstein wissen wir von einer großen Anfrage im Kieler Landtag vom 30.05.2008. Ist Ihnen etwas bekannt, was seitens des Senats in Hamburg für diese sehr im Schatten stehende Randgruppe, aus der doch unsere Zukunftsträger kommen könnten, getan wurde/wird/werden soll? Wir erleben z.Zt. nur Abwanderung: Ein Kind ging nach Sachsen an das Landesgymnasium Meissen, zwei nach Niedersachsen (Braunschweig), eines ins Rheinland und zwei gar nach Cambridge/GB, da die Eltern in Hamburg keine adäquate Beschulung für ihre Kinder fanden.
Mit besten Grüßen
Ihr Dr. Andreas Biebl
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Sehr geehrter Herr Dr. Biebl,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die CDU-Fraktion hat bereits im Jahr 2004 einen Antrag auf besondere Förderung von (hoch- bzw. besonders) begabten Kindern an den Senat gestellt. Dieser hat daraufhin ein Konzept entwickelt, an dem alle Hamburger Schulen teilnehmen. Dies sieht unter anderem das Frühstudium neben dem Schulbesuch an der Hamburger Universität vor. Diese Drucksachen können Sie auf der Internetseite der Hamburgischen Bürgerschaft einsehen. Sie tragen die Nummer 18/785 und 18/4064.
Außerdem gibt es eine am Landesinstitut angesiedelte „Beratungsstelle für besondere Begabungen“, die sich intensiv um diese Kinder kümmert. Die Internetseite lautet:
http://www.li-hamburg.de/_SA1/abt.liq/bbb/index.html .
Diese Beratungsstelle für besondere Begabungen unterstützt Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler und bietet entsprechende Dienstleistungen an.
Zudem verweise ich auf die Homepage des Hamburger Verbundes begabungsentfaltender Grundschulen (Schmetterlinge): http://www.schmetterlingsschulen.de/ .
Die vom Senat geplante Schulreform sieht außerdem ein Konzept zur Begabtenförderung vor. Hiernach ist es Aufgabe aller Schulformen besondere und hohe Begabungen zu erkennen und die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Begabungen bestmöglich zu fördern und hinsichtlich außerschulischer Fördermaßnahmen zu beraten.
In der Primarschule soll die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen und hohen Begabungen im Rahmen des individualisierten Lernens weitgehend integrativ stattfinden. Durch die flexible Einschulung, die Möglichkeit jahrgangsübergreifenden Unterrichts sowie – im Jahrgangsklassensystem – die Möglichkeit zum Überspringen von Jahrgangsstufen beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler mit besonderen und hohen Begabungen die Primarschule beschleunigt durchlaufen. Außerdem können Lernmöglichkeiten außerhalb des schulischen Unterrichts in Förderplänen vereinbart werden.
Ähnlich verhält es sich bei den Gymnasien und Stadtteilschulen. Auch hier ist das Überspringen von Jahrgangsstufen je nach individuellem Leistungspotenzial und Kompetenzstand möglich. Außerdem gibt es individuelle Lernabsprachen und Lernprojekte entsprechend der Begabung des einzelnen Schülers. In den Ferien gibt es Ferienakademien. Zusätzlich baut jede Schule schulinterne außerunterrichtliche Angebote für begabte Schülerinnen und Schüler auf, die sie in Kooperation mit anderen Schulen in der Region oder anderen Bildungseinrichtungen wie z.B. Hochschulen realisiert. In diesen Angeboten stehen Selbstständigkeit, entdeckendes und forschendes Lernen sowie Kreativität auf einem anspruchsvollen Niveau in verschiedenen Domänen im Vordergrund.
Für die nächsten 18 Monate sind auch von unserer Fraktion Fachtagungen zu dem Thema geplant, bei denen auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern ausgetauscht werden und in die Gesetzgebung mit einfließen können.
Gerne würde ich Sie – bei Interesse - zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch einladen.
Über eine diesbezügliche Rückantwort freue ich mich.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt, MdHB