Frage an Marino Freistedt von Hildegard R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Freistedt,
wie man aus den Zeitungen erfahren konnte hat Fr. Dinges- Dierig Geld locker machen können, um die Schulen und Schulvereine bei den Büchergelderstattungen für Härtefälle nicht ganz im Regen stehen zu lassen.Es ist schön, dass noch Geld dafür da war! Und da offensichtlich immer noch Änderungen an der Schulbuchvergabe möglich sind hier mein Anliegen: ich finde es absurd, dass Rabatt gewährt wird für Familien mit 3 und mehr Kindern, wenn diese eine Schule besuchen (das ist in HH ja noch kostenlos) aber wenn eines der Geschwister noch im Kindergarten ist, oder die neuerdings kostenpflichtige Vorschule besucht oder studiert(Studiengebühr!) zählt es nicht und der Rabatt fällt weg. Es wäre doch gerechter und einfacher, wenn man den Familien Rabatt gewährt, die vom Staat Kindergeld für 3 und mehr Kinder bekommen. Noch familienfreundlicher wäre natürlich der Rabatt ab dem 2. Kind, aber ich habe sowieso nicht das Gefühl, dass sich in unserem Senat irgendjemand für eine familienfreundliche Politik interessiert.
mfG H. Rave
Sehr geehrte Frau Rave,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 13.7.05, die Sie über "abgeordnetenwatch.de" an mich gestellt haben.
Wie Sie wissen, ist im Haushaltsbereich der Bundesregierung, aber auch bei den Landesregierungen, der Finanzrahmen sehr eng geworden, und die Freie und Hansestadt Hamburg hat im vergangenen Jahr einen Konsolidierungshaushalt beschlossen, der auch Auswirkungen auf den Etat der Behörde für Bildung und Sport hat (u.a. Umschichtung im Personalhaushalt, Eigenbeteiligung von Eltern, Gebührenanhebung).
Als Abgeordneter der CDU stehe ich zu den Verpflichtungen, die sich aus dem Konsolidierungshaushalt (Doppelhaushalt 05/06)ergeben.
Dennoch bin ich für Ihre Anregung hinsichtlich der Gebührenberechnung bei Besuch der Vorschule dankbar (hier: Prüfung der Möglichkeit der Geschwisterregelung)und werde dieses Thema an die Behörde weiter leiten. Ich weise aber auch darauf hin, dass entsprechend den Beschlüssen Änderungen kostenneutral aufgefangen werden müssen, um Mehrausgaben in einem Bereich zu rechtfertigen. Ich teile Ihnen sicherlich nichts Neues mit, wenn ich sage, dass ich bei vielen Bürgern für dieses Vorgehen auch auf Verständnis gestoßen bin.
Darüber hinaus möchte ich auch auf das Sonderprogramm des CDU-geführten Senates verweisen, in dem eigene familienfreundliche Maßnahmen aufgenommen worden sind (u.a. Betreuungsregelung auf Spielplätzen).
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Antwort dienen können
und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt (MdHB)