Frage von Hubertus L. • 01.09.2010
Frage an Marino Freistedt von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Freistedt,
vielen Dank für die schnelle Antwort, die mir aber leider nicht hilft. Gemäß § 4 Abs. 4 SchulG
sollte der Senat ermächtigt werden, "das Verfahren, in dem die Bildungspläne erstellt, erprobt und durch die zuständige Behörde für verbindlich erklärt werden, durch Verordnung zu regeln." Können Sie mir bitte mitteilen, um welche Verordnung es sich handelt und wo ich sie finde?
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Leo
Antwort ausstehend von Marino Freistedt CDU