Frage an Marino Freistedt von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Freistedt,
die letzte Änderung des Schulgesetzes enthält eine Obergrenze für die Klassengröße an Primarschulen. Sie soll jetzt grundsätzlich, vorbehaltlich einiger Ausnahmen, bei 23 liegen, in sozial benachteiligten Gebieten bei 19.
Das ist aus meiner Sicht ein Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand mit einer durchschnittlichen Klassengröße von 24,28 im Primarbereich (Bildungsbericht Hamburg 2009). Die "paradiesischen" Zustände von Sachsen-Anhalt (17,77) sowie der PISA-Gewinner Thüringen (19,53) und Sachsen (19,53) lassen sich damit leider immer noch nicht erreichen.
Die Höchstgrenze gilt im Schuljahr 2010/11 aber nur für die 1. Klassenstufe. Meine Frage: Welche gesetzlichen Regeln zur Klassengröße bestehen:
1. für die 2. bis 5. Klassen der Primarschulen im Schuljahr 2010/11,
2. für die 3. bis 6. Klassen der Primarschulen im Schuljahr 2011/12,
3. für die 4. bis 6. Klassen der Primarschulen im Schuljahr 2012/13,
4. für die 5. und 6. Klassen der Primarschulen im Schuljahr 2013/14 und
5. für die 6. Klassen der Primarschulen im Schuljahr 2014/15?
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Leo