Frage an Marino Freistedt von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Freistedt,
wie viele Laufbahnprüfungen wird es nach Umsetzung der Schulreform geben? Bisher sind mir aus dem Rahmenkonzept nur die Prüfungen (Kompetenztests in Deutsch, Mathematik und Englisch) in der 6. Klasse bekannt, die für die Entscheidung der Zeugniskonferenz über die weiterführende Schule (Gymnasium oder Stadtteilschule) zählen soll. Aber wenn ich das Rahmenkonzept richtig verstehe, ist eine ähnliche Prüfung auch für die 10. Klasse des Gymnasiums vorgesehen. Deren Ergebnis soll über die Versetzung in die Studienstufe (11. und 12. Klasse) und/oder den mittleren Schulabschluss (bisher: mittlere Reife, die automatisch mit der Versetzung in die 11. Klasse verbunden war) entscheiden. Ist mein Verständnis richtig? Wenn ja, wie werden diese Prüfungen ausssehen? Wird es ein "Mini-Abitur"?
Bitte gestatten Sie die Zusatzfrage, ob diese Prüfungen auch für die Schulen in Freier Trägerschaft verbindlich vorgeschrieben werden sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Leo
Sehr geehrter Herr Leo,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September 2009.
Leider kann ich sie jetzt erst beantworten - ich bitte um Verständnis.
Laufbahnprüfungen gibt es weder im jetzigen „dreigliedrigen“ Schulsystem, noch in dem neuen, nach dem Bürgerschaftsbeschluss aufzubauenden Primar-/Stadtteilschulen/Gymnasien. Es gibt jedoch Überprüfungen und Kompetenztests, die auch weiterhin - nach bisherigem Stand der Beratungen - durchgeführt werden. Da die Schulreform im gymnasialen Bereich das Schuljahr 7, aufwachsend ab Schuljahr 2010/2011, erfasst, sind jetzt noch keine Bedingungen für den Übergang der Klasse 10 am Gymnasium (Einschulung in Klasse 7: August 2010) bekannt. Die Abschluss- bzw. Übergangsbestimmungen für die Studienstufe ab 2014 werden von der Fachbehörde in den nächsten Jahren nach gründlicher Prüfung und Abstimmung mit den politischen Gremien erarbeitet.
Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Verbindlichkeit solcher Prüfungen für Schulen in Freier Trägerschaft darf ich Ihnen mitteilen, dass, wie bisher, bei Übertritt und Abschlüssen an einer Schule die Vergleichbarkeit von „privaten Schulen“ und staatlichen Schulen gewährleistet sein muss. Insofern gelten dort dann auch die Prüfungsbedingungen wie bei staatlichen Schulen.
Der Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wird sich übrigens am 29.10.09 ab 17:00 Uhr in öffentlicher Sitzung in einer Anhörung mit Fragen der Schulen in Freier Trägerschaft befassen.
Sollten Sie weiterhin Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt MdHB