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Marino Freistedt
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Frage von Wolf Achim W. •

Frage an Marino Freistedt von Wolf Achim W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Freistedt,

laut WELT haben Sie angekündigt, die Privatschulen in Hamburg bei der geplanten Schulstrukturreform "mitzunehmen", sprich: ihnen finanziell unter die Arme zu greifen, um sie vor den bislang drohenden Auswirkungen der Änderungen zu bewahren. Dazu frage ich Sie:

1. Mit welchem Betrag für die Privatschulen rechnen Sie - und zwar für Um- und Baumaßnahmen einerseits und für die Erhöhung des Zuschusses pro Schulkind andererseits (das haben Sie vor Ihrer Aussage ja sicherlich berechnet)? Kommen noch weitere Ausgaben für die Privatschulen dazu?

2. Welche Privatschulen neben den katholischen werden von den Unterstützungsmaßnahmen erfasst?

3. Warum blasen Sie als CDU-Fraktion die gesamte Schulstrukturrrefom nicht einfach ab, anstatt nun Ausgaben tätigen zu müssen, die darauf abzielen, bestimmte Schulen vor der Reform zu schützen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Mit freundlichem Gruß

Wolf Achim Wiegand

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiegand,

ich bedanke mich für Ihre Frage und bedauere, dass ich wegen eines Auslandsaufenthaltes erst jetzt Ihr Anliegen beantworten kann.

Dem Senat und der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Unterstützung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) ein wichtiges Anliegen. Insbesondere seit 2001 hat es für diese Schule eine verlässliche Finanzierungsregelung gegeben, die die Möglichkeiten von freien Trägern, Schulen zu unterhalten, erheblich erweitert hat.

In den letzten Monaten hat es zwischen der Schulbehörde und Vertretern der Schulträger Gespräche gegeben, um eine einvernehmliche Regelung zur Unterstützung dieser Schulen herbei zu führen. Auch wird eine Novellierung des "Privatschulgesetzes" angestrebt. Dieses Vorhaben soll vor Verabschiedung mit den "freien" Schulträgern besprochen werden.

Als CDU-Abgeordneter habe ich in den letzten Jahren einen ständigen Meinungsaustausch mit vielen Schulträgern gepflegt und bin auch mehrmals auf Fragen der Finanzierung von Schulreformprojekten hingewiesen worden.

Ich gehe davon aus, dass im Spätherbst weitere Details zur künftigen "Privatschulfinanzierung" der Öffentlichkeit im Rahmen des Gesetzgebungsver- fahrens vorgestellt werden. Die Anzahl der von diesem Gesetz betroffenen Trägern ist abhängig von der Anerkennung der Träger durch die Schulbehörde.

Es empfiehlt sich, dass sich interessierte Schulträger direkt mit der Schulbehörde in Verbindung setzen, um sich dort hinsichtlich einer möglichen staatlichen Finanzhilfe beraten zu lassen.

Da die Schulreform Bestandteil des Koalitionsvertrages ist, wäre eine Rücknahme der Reform nur mit Einverständnis beider Koalitionspartner und der Zustimmung beider Regierungsfraktionen sowie des Senats unter dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust und seiner Stellvertreterin, Frau Senatorin Goetsch, möglich.

Gerne stehe ich Ihnen zu weiteren Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Marino Freistedt