Frage an Marino Freistedt von Hubertus L. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Freistedt,
bitte gestatten Sie eine Frage zu den sogenannten "Privatschulen": Wird im Rahmen der "Bildungsoffensive" auch das Hamburgische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft geändert? Wenn ja, wie sehen der Zeitplan und die Änderungen aus?
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Leo
Sehr geehrter Herr Leo,
ich danke Ihnen für die Frage bezüglich einer Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft (sog. "Privatschulen").
Die Koalition hat sich darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode das "Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft" zu novellieren. Die Anpassung soll den aktuellen Gegebenheiten der tatsächlichen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Schulbehörde und den bewährten "Privatschulträgern" Rechnung tragen und substantiell die finanzielle Ausstattung der Privatschulen weiter sichern. Dabei wird voraussichtlich auch ein aktualisiertes Genehmigungsverfahren für neue "Privatschulträger" erarbeitet werden. Weitere Details befinden sich aber noch in einem frühen Vorabstimmungsprozess und werden rechtzeitig den Trägern von Privatschulen zur Kenntnis gebracht. Die Träger erhalten dann auch die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die CDU-Fraktion ist sich bewusst, dass Schulen in freier Trägerschaft einen wichtigen Beitrag zum Bildungspluralismus in der Freien und Hansestadt Hamburg leisten und einen hohen Eigenanteil an den Bildungskosten selber tragen und so den Staat auch entlasten. Innovationsbereitschaft und Bildungsqualität sind vielfach nachgewiesen und Schulen in freier Trägerschaft gelingt es häufig, Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft durch intensive pädagogische Schwerpunktsetzung erfolgreich zu integrieren.
Der Schulausschuss der Hamburger Bürgerschaft wird sich rechtzeitig und öffentlich mit einer Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft befassen. Eine genauere Terminierung ist derzeit aber noch nicht möglich.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt MdHB