Frage von Janna L. • 16.08.2021
Sie twitterten die Forderung, dass kompromisslos straffällige Einwanderer abgeschoben werden sollten. Wie vereinbaren Sie das mit den Menschenrechten?
Sehr geehrte Frau Kaiser,
nach Art. 19 Ziff. 2 der europäischen Menschenrechtscharta darf niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht. Ist Ihre Aussage die Aufforderung dazu, dass Deutschland sich von den Menschenrechten lösen soll?
Antwort ausstehend von Marie-Thérèse Kaiser AfD