(...) Das Atomgesetz enthält für die Kompensation von Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden, verbindliche Regelungen. Gemäß dem Pariser Atomhaftungsübereinkommen in Verbindung mit §§ 25 ff. (...)
(...) Ihre Frage ist mit dem letzten Satz meiner Antwort beantwortet. (...)
(...) Nach meiner Überzeugung geschah dies aus guten Gründen, denn das Grundgesetz hat die Grundlage für die erste stabile und erfolgreiche Demokratie in der deutschen Geschichte geschaffen. Darum streben wir – die CDU – keine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene an. Man kann sich zwar durchaus die Frage stellen, ob die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als gewählte Vertreter des Volkes in Einzelfragen – wie zum Beispiel dem Vertrag von Lissabon – nicht stellvertretend für die deutsche Bevölkerung abstimmen sollen, aber die Bundesrepublik Deutschland hat ein repräsentatives Verfassungssystem, eine repräsentative, parlamentarische Demokratie, an der ich auch festhalte. (...)
(...) Meines Erachtens ist ein Eingreifen durch die Politik, ob durch die Bundes- oder die nordrhein-westfälische Landesregierung, zum einen nicht geboten und zum anderen ordnungspolitisch falsch. Die Abwehr der Firma ACS ist letztlich Aufgabe der Aktionäre von Hochtief, nicht die von Politikern. (...)