Frage an Marie-Luise Dött von Margret S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dött,
ob das richtige Themengebiet angegeben ist, weiß ich nicht. Es geht u.a. auch um die Folgen des kalten Krieges. Sicherlich ist Ihnen bekannt, daß eine große Gruppe von s.g. Radar-Soldaten um Anerkennung Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen/Todesfälle kämpfen. Lesen Sie sich den Bericht der Radar-Kommission durch und sagen Sie mir dann, wie lange es bei einer CDU geführten Regierung dauern könnte, bis die vorgeschlagene Stiftung installiert ist - wenn denn je jemand unserer Volksvertreter Interesse an diesem Thema hat.
In meinem Fall z.B. ist mein Mann verstorben und ich mußte mehr oder weniger meine Kinder vernachlässigen, um unseren Lebensunterhalt zu verdienen. Warum gibt es keine pauschalen Entschädigungen für diese langen Wartezeiten?
Margret Schöttler
Sehr geeehrte Frau Schöttler,
2001 hat der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping für die Radargeschädigten eine „möglichst streitfreie und großherzige Regelung“ angekündigt. Davon ist nichts umgesetzt worden.
Vielmehr ist erst nach fünf Jahren ein 12-Seitiger „Abschlußbericht zu den Versorgungsverfahren wegen möglicher Gesundheitsschäden durch Radarstrahlung“ erstellt worden. Darin heißt es sinngemäß:
Die Radarkommission konnte trotz Besichtigung von Radargeräten keinen konkreten Zusammenhang zwischen der Tätigkeit am Radargerät und einer späteren Erkrankung feststellen. Allerdings hat die Radarkommission auch festgehalten, daß beim Betrieb von Radaranlagen gesundheitliche Gefährdungen für das Personal in unmittelbarer Nähe der Sender nicht ausgeschlossen werden können. Zur Lösung der Problematik empfahl die Radarkommission bestimmte Kriterien um die Anerkennung entsprechender Versorgungsanträge zu vereinfachen.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die rechtliche Umsetzbarkeit dieser Empfehlungen geprüft und 2003 dazu Stellung genommen. Darin stellte das Bundesministerium der Verteidigung fest, daß
1. die von der Radarkommission in Teilbereichen empfohlene Annahme einer Beweispflicht durch die Bundeswehr den geltenden Rechtsgrundsätzen widerspricht.
2. die im Bericht aufgeführten medizinischen Bedingungen für eine Anerkennung ( so weit nicht ein anderer Risikofaktor als Röntgenstrahlung ursächlich ist) umgesetzt werden.
Für eine Anerkennung hinsichtlich der malignen Tumoren: Hodentumoren, maligne Melanome und Hodkin-Lymphome jedoch nach Ansicht des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung jedoch nicht anerkannt werden.
3. für Ersatzdosisberechnungen gemäß § 35 Abs. 8 der Röntgenverordnung ausschließlich die unabhängigen, weisungsfreien und fachkundigen öffentlich-rechtlichen Aufsichtsbehörden zuständig sind.
Diese Stellungnahme zum Bericht wurde vom Verteidigungsausschuß im September 2003 gebilligt und dient seither als Grundlage für die entsprechende Versorgungsentscheidung der Bundeswehr.
Trotz der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung des Sonderbeauftragten „Radar“ des BMVg und des Vorsitzenden des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter e.V. konnte aufgrund des geringen Entgegenkommens des Bundesministeriums der Verteidigung kein Einvernehmen erzielt werden. Die Berichterstatterin „Radar“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frau Ursula Lietz, war stets an einer gütlichen Lösung interessiert, die die Interessen beider Seiten unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Situation der Betroffenen berücksichtigt. Eine gütliche Lösung wird wohl erst mit einem Wechsel in der Zukunft möglich sein. Daher wird die Radarproblematik uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen. Und dann hoffentlich auch mit allen beteiligten Parteien gelöst werden. CDU und CSU werden sich jedenfalls im Rahmen des geltenden Rechts für die Einrichtung euiner Stiftung zur Entschädigung der Betroffenen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött