Frage an Marie-Luise Dött von Danae D. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Dött,
mehr als zwei Millionen Deutsche sind jährlich Opfer von Mobbing. Die Tatorte sind überall: das private Umfeld, die Schule, das Büro. Diese psychische Gewalt wirkt sich nicht nur auf die Gesundheit oder Produktivität bei der Arbeit aus - mehr als 2.000 Menschen wählen als traurigen Ausweg den Selbstmord. Neun europäische Länder schützen ihre Bürgerinnen und Bürger bereits mit einem Anti-Mobbing-Strafgesetz. Frau Dött, wie stehen Sie zum Schutz von Menschen vor Mobbing und einem Anti-Mobbing-Strafgesetz?
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau D.,
Sie haben mich bezüglich eines Anti-Mobbing-Gesetzes angeschrieben.
Das Thema Mobbing wird immer aktueller, da es sich in den sozialen Medien prominent niederschlägt. 'Mobbing' ist allerdings ein derart breit gefächerter Begriff, dass er in deutschen Recht mit diesem Stichwort kaum trennscharf gefasst werden kann. Allerdings sind bereits viele Tatbestände, die dieses Unrecht erfassen (vgl. z.B. § 185 StGB, § 201a StGB) bereits konkret erfasst. Es geht also darum, statt eines unscharfen Begriffes, wie dem Mobbing, konkrete, präzise und überprüfbare Tatumstände im Recht zu benennen, um Rechtssicherheit zu erzielen. Viele Praktiker halten daher einen eigenen Tatbestand nicht für
erforderlich. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist auch der Beleidigungstatbestand verschärft worden.
Mit freundlichem Gruß
Marie-Luise Dött