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Marie-Luise Dött
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Frage von Klaus M. •

Frage an Marie-Luise Dött von Klaus M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dött,

die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402

Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben, kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.

Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/ Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.

Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?

Wie hoch schätzen Sie als verantwortliche Bundestagsabgeordnete die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten reicht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

Die Organspende ist für alle Beteiligten ein psychisch schwieriges Thema. Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. In Deutschland haben im Jahr 2018 erstmals seit vielen Jahren wieder mehr Menschen nach dem Tod ihre Organe gespendet. Das ist eine gute Entwicklung. Dennoch sterben weiterhin zu viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Anzahl von Organspenderinnen und Organspendern reicht nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Aber bei allen Maßnahmen zur Erhöhung der Organspenden nach dem Tod, muss diese als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Denn die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde.

Die Verbesserung der Erkennung und Meldung von Organspendern kann wesentlich dazu beitragen, die Anzahl der Organspenderinnen und Organspender zu erhöhen. Mit den im Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende vom 22. März 2019 (BGBL. I S. 352) – enthaltenen Änderungen des Transplantationsgesetzes wurden die hierfür notwendigen strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern geschaffen. Darüber hinaus ist es von erheblicher Bedeutung, bei möglichst vielen Menschen die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende und deren Dokumentation zu stärken. Nach einer Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ-und Gewebespende 2018“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Diese Zahl war noch nie so hoch, dennoch liegt der Anteil der Menschen, die einen Organspendeausweis besitzen, derzeit nur bei 36 Prozent.

Ziel des von mir unterstützen Antrages ist es daher, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Stärkung der Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende soll die bestehende Differenz zwischen der grundsätzlich eher positiven Einstellung der Menschen zur Organ- und Gewebespende und dem dokumentierten Willen zur Organ- und Gewebespende verringert werden. Die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bleiben unberührt.

Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass mehr Menschen sich mit der Frage der Organ- und Gewebespende auseinandersetzen und dazu eine informierte Entscheidung treffen, die dokumentiert wird. Den Bürgerinnen und Bürgern soll es möglich sein, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Hierzu wird ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet, in dem die Bürgerinnen und Bürger eigenständig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder (Ausweisstellen), mit Ausnahme der Passstellen der deutschen Auslandsvertretungen, möglich sein.

Die Einrichtung des Registers und die daraus resultierende Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, dort ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende abzugeben, machen eine entsprechende Aufklärung der Bevölkerung erforderlich. Dabei muss auch darüber aufgeklärt werden, dass eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende auch vor Ort in den Ausweisstellen möglich ist. Um dies sicherstellen zu können, müssen die Aufklärungsuntererlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entsprechend erweitert werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Einbeziehung der Hausärztinnen und Hausärzte in die Beratung zur Organ- und Gewebespende. Auf diese Beratungsmöglichkeit sowie auf sonstige Beratungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel das Infotelefon Organspende, das gemeinsam von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Koordinierungsstelle nach § 11 des Transplantationsgesetzes betrieben wird, ist in den Aufklärungsunterlagen ausdrücklich hinzuweisen. Bislang haben Bund und Länder sicherzustellen, dass den Ausweisstellen Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stehen und dass diese bei der Ausgabe der Ausweisdokumente dem Empfänger ausgehändigt werden. Zukünftig müssen dabei die an die neue Rechtslage angepassten Aufklärungsunterlagen ausgehändigt und bei elektronischer Antragstellung den Bürgerinnen und Bürgern mit den Organspendeausweisen übermittelt werden. Es wird aktiv auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten und die Möglichkeit sich vor Ort in das Register einzutragen, hingewiesen.

Der von mir unterstützte Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat die Arztpraxen hierzu mit geeigneten Aufklärungsunterlagen auszustatten.

Die Beratung hat ergebnisoffen zu erfolgen. Die Ärztinnen und Ärzte haben ihre Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen, dass keine Verpflichtung besteht, sich über ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären. Die Hausärztinnen und Hausärzte können die Beratung zur Organ- und Gewebespende extrabudgetär alle zwei Jahre abrechnen. Dazu sieht der Gesetzentwurf entsprechende Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch und in der Gebührenordnung für Ärzte vor. Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organ- und Gewebespende werden zukünftig alle vier Jahre wissenschaftlich evaluiert. Das Ergebnis der Evaluation wird dem Deutschen Bundestag in einem Bericht vorgelegt. Auch in der ärztlichen Ausbildung soll die Organ- und Gewebespende verstärkt thematisiert werden. Dies wird durch Änderung der Approbationsordnung für Ärzte gewährleistet.

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Kostenfrage kann ich nur so viel sagen:

Dem Bund entstehen durch die Einrichtung und den Betrieb eines Registers, in dem Erklärungen zur Organ- und Gewebespende gespeichert werden können, beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information einmalige Investitions-, Sach- und Personalkosten in den ersten 18 Monaten in Höhe von – grob geschätzt – 5,2 Millionen Euro. Die Sach- und Personalkosten betragen danach jährlich – grob geschätzt – 1,5 Millionen Euro.

Je nach Ausgestaltung des Registers entstehen weitere Kosten, die derzeit nicht abgeschätzt werden können. Diese Mittel sind dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Für die Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Ausweisstellen werden keine nennenswerten zusätzlichen Kosten erwartet. Aktuell nicht quantifizierbar sind die Kosten für die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung der technischen Voraussetzungen für die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende in den Ausweisstellen. Die Mehrkosten für die Anpassung und Ergänzung der Aufklärungsmaterialien durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind derzeit nicht bezifferbar; diese Mittel sind der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Aktuell sind die Auswirkungen auf die Ausgabenstruktur der gesetzlichen Krankenkassen durch die vorgesehene Beratung der Hausärztinnen und Hausärzte über die Organ- und Gewebespende nicht quantifizierbar. Die private Krankenversicherungswirtschaft soll an der Finanzierung des Gesetzesvorhabens anteilig beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött