Portrait von Marie-Luise Dött
Marie-Luise Dött
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marie-Luise Dött zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer B. •

Frage an Marie-Luise Dött von Rainer B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Stimmen Sie mir zu, dass diese maßlose Diätenerhöhung geradezu ein Förderprogramm für die AfD ist. Und bitte nicht erwidern, dass das Geld ja nicht den Abgeordneten direkt zugute kommt, sondern ...

Portrait von Marie-Luise Dött
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

bei den Diäten handelt es sich um ein Anpassungsverfahren gem. § 11 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes.

• Der zu treffende Beschluss sorgt dafür, dass sich Abgeordnete bei den Diäten auch in dieser Wahlperiode an dem Vorschlag der unabhängigen Kommission von Sachverständigen orientieren, die genau für diese Frage im März 2013 dem Bundestag ihre Empfehlungen unterbreitet hat.

• Die Kommission kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich die Abgeordnetenentschädigung künftig genauso wie die Verdienstentwicklung der ca. 35 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland entwickeln soll und zwar im positiven wie negativen Fall. Die Kommission empfahl: Nur wenn die Löhne und Gehälter in Deutschland steigen, dann sollen auch die Diäten steigen.

• Diesen Vorschlag hat der Bundestag in der letzten Wahlperiode als Gesetz beschlossen und gleichzeitig geregelt, dass jeder neu gewählte Bundestag innerhalb von 3 Monaten entscheiden muss, ob auch er diese Regelung weiter anwenden oder die Diätenanpassungen auf andere Weise regeln will.

• Wir Abgeordneten sind der Meinung, dass der Vorschlag der unabhängigen Kommission bei der Diätenfrage angemessen und vor allem fair ist.

• Es kann auch keine Rede davon sein, dass dieses Verfahren nicht transparent wäre – im Gegenteil, es kann kaum etwas Transparenteres geben, als die Kopplung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung!

• Wir Abgeordneten hatten zu dem Vorschlag der unabhängigen Kommission in der vergangenen Wahlperiode zudem eine große öffentliche Anhörung mit weiteren Sachverständigen und ein ausgiebiges Gesetzgebungsverfahren. Die Entscheidung für diese Neuregelung wurde breitest möglich diskutiert und am Schluss mit namentlicher Abstimmung beschlossen.

• Wir Abgeordneten halten es daher für sinnvoll, an dieser intensiv beratenden und uns empfohlenen Regelung festzuhalten und deshalb den dafür notwendigen Beschluss zu fassen.

• Die Diäten orientieren sich nun damit an der Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht und auch das ist angemessen und vor allem sachgerecht. Bundestagsabgeordnete sind wie Bundesrichter weisungsfrei und treffen Entscheidungen mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet. Genau deshalb steht diese Orientierungsgröße auch seit 1995 bereits im Gesetz, auch wenn wir sie tatsächlich erst in der letzten Wahlperiode erreicht haben.

Mit freundlichem Gruß
Marie-Luise Dött