Frage an Marie-Luise Dött von Florian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Bei den Freihandelsabkommen TTIP und CETA haben sich Millionen Menschen in Europa unter anderem gegen private Schiedsgerichte für ausländische Konzerne gewehrt. Ihrer Meinung nach gibt es nur eine Judikative in der EU und das ist der Europäische Gerichtshof. Wenn private "Richter" über Steuergelder entscheiden dürfen, kommt es zu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer echten Umverteilung von Staatseigentum hin zu den Konzernen (siehe Mexiko und Kanada).
Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA (mit Japan) steht das nächste Abkommen dieser Art vor der Tür. Und enthält all die Schweinereien, die die Europäer da nicht mehr drin haben wollten. Als hätte es diesen Aufschrei nie gegeben.
Wenn Sie gewählt werden, werden Sie dann im Bundestag Ihre Hand heben, wenn es um die Zustimmung von solchen Abkommen geht ? Oder werden Sie ein Auge auf unser Geld haben und Ihre Zustimmung verweigern ?
Sehr geehrter Herr M.,
recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage über das Portal Abgeordnetenwatch zum Thema Schiedsgerichte und Freihandelsabkommen. Zunächst einmal kann ich Ihnen sagen, daß ich nicht gegen sogenannte Investor-Staats-Schiedsverfahren also gegen Schiedsgerichte bin. So gut wie alle internationalen Handelsabkommen sehen solcherlei Schiedsgerichte vor. Freihandelsverträge formulieren klare Regeln zum Schutz von Investitionen im Ausland. In diesem Zusammenhang sehe ich in der Möglichkeit zur Klage vor einem nichtstaatlichen, also unabhängigen Gericht einen wichtigen Schutz für Unternehmer, die ihr Geld im Ausland anlegen. Um Ihre Frage abschließend zu beantworten: Ich werde ein Freihandelsabkommen nicht allein deswegen ablehnen, weil es Schiedsgerichtsverfahren impliziert.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött