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Marie-Luise Dött
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Frage von Richard Friedrich A. •

Frage an Marie-Luise Dött von Richard Friedrich A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dött,

dem Vernehmen nach soll noch in diesem Monat ein Gesetz rein im Sinne der Versicherungswirtschaft auf wesentliche Kürzung der Bewertungs-Reserven für über 90 Mio.Lebens-Versicherungs-Verträge durch die legislative kalte Küche gepeitscht werden, ohne das Verbraucherschützer sich an einer sachlichen Diskussion beteiligt werden sollen. Das stinkt doch erheblich nach Lobbyismus für die Versicherungs-Wirtschaft mit der finsteren Absicht, ca.90 Mio.Lebensversichterten- Verträge so quasi zu Enteignen und so die Versicherten um Ihre teils jahrzehntelang eingezahlten Prämien und deren angemessene Verzinsung zum Ablauf der Versicherungen selbst zu bringen. Neben einer immer schwächer werdenden Rentenversicherung ist daher diese bewusste Schwächung der privaten Altersvorsorge völlig kontraproduktiv und mithin völlig unverantwortlich im Sinne der Versicherten.

Bitte teilen Sie mir dazu mit, wie Sie denn bei diesem Thema abstimmen werden oder ob und was Sie dagegen unternehmen werden, um sich so nicht zu einem möglichen Handlanger der blossen Interessen der Versicherungswirtschaft nur auf Kosten der zahlreichen so geschädigten Versicherungsnehmer degradieren zu lassen.

Mit besten Grüßen

Richard Friedrich Arens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Arens,

zunächst einmal muß ich mich bei Ihnen dafür, daß Sie auf Ihre über das Portal www.abgeordnetenwatch.de an mich gerichtete Frage erst heute eine Antwort bekommen, entschuldigen. Durch einen Zeitungsbericht in der NRZ vom 21. Juli 2015 bin ich darauf aufmerksam geworden, daß es seit September 2013 fünf an mich gerichtete Fragen, die ich bedauerlicherweise noch nicht beantwortet habe, gibt. Um mein Versäumnis kurz zu erklären: Es gab im Jahr 2013 eine bundestagsinterne Umstellung meiner Emailadressen, so daß die Weiterleitungen von abgeordnetenwatch nicht bei mir ankamen. Dieser Umstand ist nunmehr korrigiert worden.

Da Ihre Frage schon lange zurückliegt, sind zwischenzeitlich in dem von Ihnen angesprochenen Thema Bewertungsreserven Änderungen vorgenommen worden, und zwar vor allem deshalb, weil das Niedrigzinsumfeld ein beachtliches Gefährdungspotential für die Solvabilität der deutschen Lebensversicherer impliziert(e). Angesichts dieser Lage hatten wir bereits im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vorgesehen, Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes zu erarbeiten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen. In Umsetzung dieser Vorgabe wurde dann im Juli 2014 das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG) mit der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs verabschiedet.

Mit den darin enthaltenen Änderungen wird dafür Sorge getragen, daß Versicherte auch in Zukunft und auch in einem Umfeld niedriger Zinssätze die zugesagten Leistungen aus ihren Lebensversicherungen erhalten. Dafür haben wir ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das verhindert, daß Mittel aus den Versicherungsunternehmen ohne ökonomische Rechtfertigung abfließen, vorgelegt. Hierzu sollen alle Beteiligten – die Versicherer, die Eigentümer, der Versicherungsvertrieb und die Versicherten – einen Beitrag leisten. So sollen die Versicherungsunternehmen stärker dazu angehalten werden, selbständig Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, und es sollen zusätzlich die Eingriffsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt werden. Versicherer und Aufsicht müssen Risiken frühzeitiger erkennen und danach handeln. Dazu ist vorgesehen, insbesondere mehrjährige Prognoserechnungen der Versicherer ausdrücklich im Aufsichtsrecht zu verankern. Daneben sind neue Regelungen für die Sanierungsplanung der Unternehmen vorgesehen und die Handlungsoptionen der Aufsicht bei Unternehmenskrisen wurden erweitert.

Ziel war und ist es, für eine gerechtere Beteiligung der Gesamtheit der Versicherten an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere zu sorgen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven darf nämlich nicht dazu führen, daß an die ausscheidenden Versicherten Mittel, die für die Erfüllung der den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen notwendig sind, ausgezahlt werden. Mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren ist künftig zu bestimmen, in welchem Umfang die gewährten Garantien unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktzinsen nicht ausfinanziert sind (Sicherungsbedarf). Die Beteiligung an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere wird auf den Teil der Bewertungsreserven, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt, begrenzt. Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, dann entfällt die Begrenzung. Spiegelbildlich dazu müssen auch die Aktionäre des Lebensversicherers in dem Maße auf Ausschüttungen verzichten, wie die Garantiezusagen nicht ausfinanziert sind. Dadurch werden Mittel im Unternehmen gehalten und stehen damit in der Zukunft zur Verfügung. Ein gemeinsamer Beitrag von ausscheidenden Versicherten und Aktionären ist erforderlich, weil sich die Bewertungsreserven, die zur Deckung der Finanzierungslücke herangezogen werden können, infolge von Marktschwankungen auflösen können.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2014-05-28-Lebensversicherung.html

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Luise Dött