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Marie-Luise Dött
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Frage von Ralf R. •

Frage an Marie-Luise Dött von Ralf R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dött

wie stehen Sie zum Solidaritätsbeitrag den wir Bürger leisten und der immer noch in die neuen Länder fließt? Meiner Meinung ist es Zeit diesen einzustellen. Ich bin oft in Ostdeutschland unterwegs und hier ist die Infrastruktur besser wie im Ruhrgebiet.

Warum müssen die Städte ebenfalls diesen Beitrag Richtung Osten abgeben? Wie stehen Sie hierzu?

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Reuel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reuel,

Ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. Dennoch stehen fest zum Aufbau Ost. Wir stehen daher auch uneingeschränkt zu den zugesagten Leistungen wie insbesondere dem Solidarpakt II. Insgesamt werden hieraus - degressiv ausgestaltet - rd. 156 Mrd. € von 2005 bis 2019 an die neuen Länder gezahlt. Zur Finanzierung dieser Ausgaben trägt auch der Solidaritätszuschlag wesentlich bei, auch wenn hier keine unmittelbare Zweckbindung besteht. Diese Ausgaben leisten wir in jedem Fall. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wie zuletzt in der Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich zurückgegangen sind. Auch decken die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag bis Ende des Finanzplanungszeitraums 2014 nicht annähernd die Ausgaben für den Solidarpakt II. Wenn man sogar die Gesamtleistungen aus dem Solidarpakt I und Solidarpakt II, den Bundesanteil am Fonds Deutscher Einheit und das vom Bund getragene Defizit der Treuhandgesellschaft zusammenrechnet, so können die Leistungen des nicht ansatzweise durch die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag refinanziert werden.

Es ist aber auch klar, dass wir den Solidaritätszuschlag nicht als Dauereinrichtung verstehen. Der Solidaritätszuschlag ist angelegt als zeitlich befristeter Beitrag zur finanziellen Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder. Schon bei seiner Einführung sind wir davon ausgegangen, dass der Solidaritätszuschlag über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden wird. Ein erster Schritt erfolgte zum 1. Januar 1998 durch die Absenkung von 7,5 % auf 5,5 %.

Im Hinblick auf eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags müssen wir aber auch die haushälterischen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Hier gilt es insbesondere die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die grundgesetzliche Schuldenbremse einzuhalten. Der Solidaritätszuschlag trägt hierbei nach wie vor zur Stabilität der öffentlichen Haushalte in Deutschland bei. Wie wichtig die nachhaltige Stabilität der öffentlichen Haushalte ist, zeigen die aktuellen Probleme in einigen Euro-Ländern. Eine stabile Währung kann nur auf soliden Staatsfinanzen stehen. Vor diesem Hintergrund ist derzeit eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags nicht absehbar. Auch dies zeigt einmal mehr, dass wir unseren eingeschlagenen Kurs für mehr Wachstum und Beschäftigung konsequent fortsetzen müssen, um unsere Handlungsspielräume zu erweitern.

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött