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Marie-Luise Dött
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Frage von Erik L. •

Frage an Marie-Luise Dött von Erik L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dött,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie nur einen Teil meiner Fragen beantwortet.

Zu dieser Frage bitte ich Sie weiterhin um eine plausible Antwort:
Es ist aus meiner Sicht äußerst fragwürdig, welche Einflußnahme von seiten der Lobbyverbände der Werbewirtschaft hier auf die einzelnen Budestagsabgeordneten und Mitglieder des Innenausschusses (u.a. auf Ihren Parteikollegen Wolfgang Bosbach) erfolgte. Bitte erklären Sie mir, aus welchen Motiven dieser Passus seitens CDU/FDP NACHTRÄGLICH in den Entwurf zum neuen Gesetz aufgenommen wurde.

Solcherart Gebaren - dazu zählt auch die Möglichkeit, eine verbindliche Abstimmung des Bundestages mit nur 27 (von 620!!!) Abgeordneten durchzuführen - stellt nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme der Abgeordneten gegenüber ihren Wählern dar. Auch öffnet es Tür und Tor für vertrauliche und intransparante Absprachen zwischen einzelnen Abgeordneten und für Einflußnahmen seitens verschiedener Lobbyverbände.

Als politisch interessierter Wähler mag man sich gar nicht vorstellen, wieviele Abstimmungen auf solchen Wegen an der Öffentlichkeit "vorbeigeschleust" wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Lachmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lachmann,

daß die 2./3. Lesung des Gesetzes am 28. Juni 2012 stattfindet, und daß die Reden zu Protokoll gehen, wurde auf der Grundlage der Geschäftsordnung sowie durch die Zustimmung aller Fraktionen, auch der Oppositionsfraktionen, beschlossen. Vor den öffentlichen Lesungen im Plenum finden in den Fraktionen, den jeweiligen Arbeitsgruppen und Ausschüssen Beratungen statt. Innerhalb dieser Gremien wird selbstredend über den Fortgang der Verhandlungen informiert und demokratisch abgestimmt. Die Frage nach persönlichen Entscheidungen und Gründen, die einzelne Abgeordnete – hier des Innenausschusses – zu ihrer Entscheidung bringen, kann ich nicht beantworten und überlasse dies dem jeweiligen Kollegen selbst. Üblicherweise entscheidet sich ein Bundestagsabgeordneter aber nicht erst während einer Plenardebatte. Vielmehr gehen den Abstimmungsentscheidungen oftmals monatelange Diskussionen, Auseinandersetzungen und das Abwägen verschiedener Aspekte voraus.

Der Gesetzentwurf sah im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft ursprünglich eine Einwilligungslösung für die Bereiche Werbung und Adreßhandel vor. Da es keinen zwingenden Grund für eine Abkehr vom geltenden (Landes)recht, nämlich der Widerspruchslösung, gab, wurde der Regierungsentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren geändert. Beispielsweise zeigt ein Blick in das heute geltende Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, daß dort die Widerspruchslösung bei einer einfachen Melderegisterauskunft gilt. Die kritisierte Widerspruchslösung ist in den meisten Bundesländern Realität. Hinzu kommt, daß heute für eine Melderegisterauskunft nicht einmal der Zweck angegeben werden muß, so daß der mögliche Widerspruch nach heutiger Rechtslage auch umgangen werden kann. Im Gegensatz zum jetzt geltenden Melderecht sollte die Erteilung der einfachen Melderegierauskunft für Zwecke der Werbung und des Adreßhandels künftig an enge Voraussetzungen und Rechtsfolgen geknüpft werden. Einiges davon habe ich bereits in meiner vorhergehenden Antwort beschrieben. Das Bedürfnis nach darüberhinausgehendem Datenschutz war den Mitgliedern des Innenausschusses zum Zeitpunkt der Beratungen nicht ersichtlich, und sie sahen keine Veranlassung für eine völlige Abkehr von der aktuell in den Ländern praktizierten Widerspruchslösung. Da sich in der aktuellen Debatte gezeigt hat, daß die datenschutzrechtlichen Regelungen nicht weit genug gehen, wird eine erneute Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött