Frage an Marie-Luise Dött von Erik L. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Dött,
das Thema Bildung steht seit Jahren auf der Agenda aller Parteien, auch auf der Agenda der CDU. Daß dem gesellschaftlich mittlerweile erkannten Bildungsnotstand auf allen Ebenen (Vorschulbildung, Sprachförderung, Schulsystem, Ausbildungs und Studiensystem) mit durchgreifenden Maßnahmen begegnet werden muß, ist jedem Bürger klar - auch, daß das im Wesentlich mit Geld und Engagement zu tun hat. Mir als Steuerzahler und Wähler ist nur nicht klar, warum es nur wenige Tage dauert, ein milliardenschweres Hilfs- und sogenanntes Rettungspaket für Banken in Not durch den Bundestag zu bringen, aber Jahre und Jahrzehnte, um ein unstrukturiertes Reförmchen nach dem anderen im Bildungssektor zu debattieren und dann als wirkungslosen Kompromiß endlich zu verabschieden. Sehen Sie sich als Abgeordnete in der Lage, die Komplexität, Hintergründe und Folgen der von Ihnen verabschiedeten Bankenhilfpakete vor der Abstimmung eingehend prüfen und sich darüber ein unabhängiges Urteil bilden zu können? Nur als Information nebenbei: Die Milliarden für Griechenland kommen keineswegs den griechischen Bürgern zugute. Diese werden - das werden auch Sie sicherlich wissen - sofort an die Gläubiger (also auch wieder die großen Banken) durchgereicht. Der Ottonormalgrieche sieht davon rein gar nichts. Wie stehen Sie zu diesem in meinen Augen offensichtlichen Mißverhältnis?
Mit freundlichen Grüßen
Erik Lachmann
Sehr geehrter Herr Lachmann,
Sie fragen, warum es im Vergleich zur Bankenrettung so lange dauert in der Bildungspolitik eine Reform zu erreichen.
Zunächst einmal sind seit der Föderalismusreform von 2006 noch stärker als bislang, die Bundesländer für Bildung zuständig.
Grundlage der Beschlüsse waren die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Bundestags-Drucksache 16/813) und des Föderalismusreform-Begleitgesetzes (BT-Drs. 16/814) in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung (dazu Bundesrats-Drucksache 462/06 und 463/06). Die Begründung zum Gesetzesentwurf wurde ergänzt durch den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/2052). Die Grundgesetzänderung trat im September 2006 nach Verkündung des beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Föderalismusreform-Begleitgesetzes in Kraft.
Die Konsequenzen aus der Neufassung des Art. 91 b GG werden gegenwärtig in Bund-Länder-Arbeitsgruppen beraten und in der Folgezeit auch organisatorisch umgesetzt.
Die neue Gemeinschaftsaufgabe umfasst die drei Elemente "Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich", "Bildungsberichterstattung" und "gemeinsame Empfehlungen". Bund und Länder haben künftig die Möglichkeit, das Fundament für ergebnisorientierte Vergleichbarkeit unserer Bildungseinrichtungen zu verbessern sowie gemeinsame strategische Ziele für die Weiterentwicklung des Bildungs- und Wissenschaftssystems zu vereinbaren. Der Bund wird vor diesem Hintergrund auch seine Anstrengungen in der Bildungsforschung erhöhen.
Beim Bildungsgipfel - im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz - haben sich Bund und Länder auf einen Qualitätspakt für eine bessere Lehre verständigt. Er wird zu besseren Studienbedingungen und mehr Exzellenz in der Lehre führen. Der Bund stellt dafür zwei Milliarden Euro bereit. Wichtig ist auch, dass Bund und Länder sich trotz massiver Sparnotwendigkeiten weiter grundsätzlich dazu bekennen, in den nächsten Jahren zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung investieren zu wollen.
Die großen Bund-Länder-Programme wie der Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und der Pakt für Forschung und Innovation haben unser Land entscheidend vorangebracht. Für die CDU/CSU ist klar: Wir wollen auch weiterhin gemeinsames Handeln mit den Ländern. Zentral sind neben der BAföG-Erhöhung das nationale Stipendienprogramm und die dritte Säule des Hochschulpaktes, der exzellente Lehre fördern wird. Künftig soll es keine Exzellenzuniversität mehr geben, die nicht auch exzellent in der Lehre ist.
Trotz der Sparpakete halten wir an den Investitionen im Bereich Bildung und Forschung fest. Der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) steigt 2011 gegenüber dem laufenden Jahr um rund 783 Millionen Euro auf 11,646 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Plus von 7,2 Prozent im Vergleich zu 2010. Denn Bildung und Forschung sind die Prüfsteine für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Herr Lachmann, um Deutschland zur Bildungsrepublik zu machen, stehen alle in der Pflicht. Letztlich hängt das Ergebnis entscheidend davon ab, dass auch die Länder ihre Prioritäten bei der Bildung setzen und diese schneller umsetzen.
Mit freundlichem Gruß
Marie-Luise Dött