Frage an Marie-Luise Dött von Peter R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dött,
Wie stehen Sie zur Zukunft der Wehrpflicht in Deutschland?
Sollten in Zukunft auch Frauen in den Pflichtdienst einbezogen werden?
Mit freundlichem Gruß
Peter A.W. Rosenthal
Sehr geehrter Herr Rosenthal,
die Wehrpflicht ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Bürger für das Gemeinwesen. Fragen von Verteidigung und Sicherheit werden durch die Wehrpflicht zu einer solidarischen Frage aller Bürgerinnen und Bürger. Der Wehrdienst fordert die Identifikation mit der freiheitlichen Demokratie und begünstigt eine Werteordnung, welche die Rechte des Individuums auf der einen und das Gemeinwohl auf der anderen Seite in Einklang bringt. Die Wehrpflichtarmee basiert auf dem Verständnis, dass der Staat den Schutz von Menschenwürde, Leben, Freiheit und Eigentum nur mit Hilfe seiner Bürger gewährleisten kann. Die Wehrpflicht schafft bürgernahe Streitkräfte. Vieles spricht dafür, den integrativen Charakter der deutschen Wehrpflichtarmee zu erhalten. Die Bundeswehr steht damit auf einer breiten Basis. Die Wehrpflicht fördert das Verständnis für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik, das Interesse der Bürger an den Streitkräften sowie die Identifikation mit dem Auftrag der Streitkräfte. Reservisten stellen darüber hinaus die für das Bewältigen des neuen Aufgabenspektrums erforderliche Vernetzung mit der Gesellschaft sicher, erlauben den Zugriff auf neue Qualitäten und sind wichtige Multiplikatoren in der Öffentlichkeit. Die jungen Wehrpflichtigen sind seit nunmehr fast 50 Jahren in besonderer Weise Ausdruck des Leitbildes vom Staatsbürger in Uniform. Das damit eng verknüpfte Konzept der Inneren Führung wird somit auch durch die Wehrpflicht täglich gelebte Praxis. Damit besitzt Deutschland parlamentarisch kontrollierte Streitkräfte, deren Angehörige Staatsbürger und Soldaten zugleich sind. Zudem leistet die Wehrpflicht einen wertvollen Beitrag zur Integration deutscher Staatsbürger ausländischer Herkunft. Die enge Verknüpfung der Soldaten und ihres Dienstes mit der Zivilgesellschaft ist und bleibt einer der wichtigsten gesellschaftspolitischen Erfolge der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht die Gefahr, dass bei einem Aussetzen der Wehrpflicht sich auch das Spektrum von Haltungen und Einstellungen der jungen Generation nur noch eingeschränkt in den Streitkräften wiederfindet. Gerade, weil die Bundeswehr immer mehr an Auslandseinsätzen teilnimmt, braucht sie die Wehrpflicht als Einbettung in die Gesellschaft. Die von manchen geäußerte Befürchtung, dass sich die Armee von der Gesellschaft entfernen könnte, scheint abwegig. Umgekehrt besteht vielmehr die Gefahr, dass Streitkräfte ohne Wehrpflicht die Einstellung der Gesellschaft zu ihrer Armee verändern werden.
Wehrpflichtstreitkräfte reagieren wesentlich sensibler auf politische Einflüsse als Freiwilligenarmeen. Ihr Einsatz setzt breiten politisch-gesellschaftlichen Konsens voraus. Dies gilt besonders dann, wenn die Einsatzbedingungen in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Ein Aussetzen der Wehrpflicht könnte diese Sensibilität verringern, denn durch die Wehrpflicht werden das Interesse der Bürger an den Streitkräften sowie die Bindung der Streitkräfte an die Interessen der Bürger institutionell verknüpft. Die personelle und persönliche Betroffenheit der Bürger bewirkt eine höhere politische Sensitivität bei Entscheidungen von Regierung und Parlament über die Streitkräfte. Auch die Wehrpflicht verhindert, dass die Bundeswehr in Gefahr gerät, sich zu einem Expeditionskorps zur Durchsetzung deutscher Interessen zu entwickeln. Deutschland braucht weiterhin eine Wehrverfassung und gesellschaftliche Integration der Streitkräfte, die eine kritische Kontrolle militärischer Einsätze ermöglichen. 3. Wehrpflicht als Zeichen des persönlichen Beitrags für die Gesellschaft Der Wehrdienst fordert die Identifikation mit der freiheitlichen Demokratie und begünstigt eine Werteordnung, welche die Rechte des Individuums und das Gemeinwohl in Einklang bringt. Diese Werteordnung gilt es zu schützen. Der Bürger eines Staates, der auf Solidarität baut, muss sich damit auseinandersetzen. Dies tut er mit der Wehrpflicht, den damit verbundenen Pflichten und auch mit den damit verbundenen Entscheidungen. Soziale Bindungen und Engagement für die Mitmenschen sind für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Freiheit und Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif. Ein gerechter und lebenswerter Staat gründet auch und gerade auf die Bereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger, dem eigenen Land und seinen Menschen einen Dienst zu erweisen. Ein Staat, der nicht auf die Bereitschaft zur Übernahme sozialer Pflichten rechnen kann, verliert seine Zukunftsfähigkeit und seinen Rückhalt. Wehrpflicht und Zivildienst sind Ausdrucksformen ein und desselben Ziels: Den Mitmenschen zu dienen und damit zu einer friedlicheren und sozialen gerechteren Welt beizutragen.
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann zielt sie auch darauf ab, dass die Wehrpflicht nur für Männer dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3(3)des Grundgesetzes widersprechen könnte.
Diese Frage hat das Bundesverfassungsgerichts bereits am 10. April 2002 geklärt: Die Gesetz zur Wehrpflicht (für Männer) ist gültig. (Das Urteil ist unter http://www.bundesverfassungsgericht.de abrufbar)
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr Rosenthal,
die Wehrpflicht ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Bürger für das Gemeinwesen. Fragen von Verteidigung und Sicherheit werden durch die Wehrpflicht zu einer solidarischen Frage aller Bürgerinnen und Bürger. Der Wehrdienst fordert die Identifikation mit der freiheitlichen Demokratie und begünstigt eine Werteordnung, welche die Rechte des Individuums auf der einen und das Gemeinwohl auf der anderen Seite in Einklang bringt. Die Wehrpflichtarmee basiert auf dem Verständnis, dass der Staat den Schutz von Menschenwürde, Leben, Freiheit und Eigentum nur mit Hilfe seiner Bürger gewährleisten kann. Die Wehrpflicht schafft bürgernahe Streitkräfte. Vieles spricht dafür, den integrativen Charakter der deutschen Wehrpflichtarmee zu erhalten. Die Bundeswehr steht damit auf einer breiten Basis. Die Wehrpflicht fördert das Verständnis für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik, das Interesse der Bürger an den Streitkräften sowie die Identifikation mit dem Auftrag der Streitkräfte. Reservisten stellen darüber hinaus die für das Bewältigen des neuen Aufgabenspektrums erforderliche Vernetzung mit der Gesellschaft sicher, erlauben den Zugriff auf neue Qualitäten und sind wichtige Multiplikatoren in der Öffentlichkeit. Die jungen Wehrpflichtigen sind seit nunmehr fast 50 Jahren in besonderer Weise Ausdruck des Leitbildes vom Staatsbürger in Uniform. Das damit eng verknüpfte Konzept der Inneren Führung wird somit auch durch die Wehrpflicht täglich gelebte Praxis. Damit besitzt Deutschland parlamentarisch kontrollierte Streitkräfte, deren Angehörige Staatsbürger und Soldaten zugleich sind. Zudem leistet die Wehrpflicht einen wertvollen Beitrag zur Integration deutscher Staatsbürger ausländischer Herkunft. Die enge Verknüpfung der Soldaten und ihres Dienstes mit der Zivilgesellschaft ist und bleibt einer der wichtigsten gesellschaftspolitischen Erfolge der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht die Gefahr, dass bei einem Aussetzen der Wehrpflicht sich auch das Spektrum von Haltungen und Einstellungen der jungen Generation nur noch eingeschränkt in den Streitkräften wiederfindet. Gerade, weil die Bundeswehr immer mehr an Auslandseinsätzen teilnimmt, braucht sie die Wehrpflicht als Einbettung in die Gesellschaft. Die von manchen geäußerte Befürchtung, dass sich die Armee von der Gesellschaft entfernen könnte, scheint abwegig. Umgekehrt besteht vielmehr die Gefahr, dass Streitkräfte ohne Wehrpflicht die Einstellung der Gesellschaft zu ihrer Armee verändern werden.
Wehrpflichtstreitkräfte reagieren wesentlich sensibler auf politische Einflüsse als Freiwilligenarmeen. Ihr Einsatz setzt breiten politisch-gesellschaftlichen Konsens voraus. Dies gilt besonders dann, wenn die Einsatzbedingungen in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Ein Aussetzen der Wehrpflicht könnte diese Sensibilität verringern, denn durch die Wehrpflicht werden das Interesse der Bürger an den Streitkräften sowie die Bindung der Streitkräfte an die Interessen der Bürger institutionell verknüpft. Die personelle und persönliche Betroffenheit der Bürger bewirkt eine höhere politische Sensitivität bei Entscheidungen von Regierung und Parlament über die Streitkräfte. Auch die Wehrpflicht verhindert, dass die Bundeswehr in Gefahr gerät, sich zu einem Expeditionskorps zur Durchsetzung deutscher Interessen zu entwickeln. Deutschland braucht weiterhin eine Wehrverfassung und gesellschaftliche Integration der Streitkräfte, die eine kritische Kontrolle militärischer Einsätze ermöglichen.Der Wehrdienst fordert die Identifikation mit der freiheitlichen Demokratie und begünstigt eine Werteordnung, welche die Rechte des Individuums und das Gemeinwohl in Einklang bringt. Diese Werteordnung gilt es zu schützen. Der Bürger eines Staates, der auf Solidarität baut, muss sich damit auseinandersetzen. Dies tut er mit der Wehrpflicht, den damit verbundenen Pflichten und auch mit den damit verbundenen Entscheidungen. Soziale Bindungen und Engagement für die Mitmenschen sind für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Freiheit und Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif. Ein gerechter und lebenswerter Staat gründet auch und gerade auf die Bereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger, dem eigenen Land und seinen Menschen einen Dienst zu erweisen. Ein Staat, der nicht auf die Bereitschaft zur Übernahme sozialer Pflichten rechnen kann, verliert seine Zukunftsfähigkeit und seinen Rückhalt. Wehrpflicht und Zivildienst sind Ausdrucksformen ein und desselben Ziels: Den Mitmenschen zu dienen und damit zu einer friedlicheren und sozialen gerechteren Welt beizutragen.
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann zielt sie auch darauf ab, dass die Wehrpflicht nur für Männer dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3(3)des Grundgesetzes widersprechen könnte.
Diese Frage hat das Bundesverfassungsgerichts bereits am 10. April 2002 geklärt: Die Gesetz zur Wehrpflicht (für Männer) ist gültig. (Das Urteil ist unter www.bundesverfassungsgericht.de abrufbar)
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött