Wenn Wladimir Putin die Bundesrepublik Deutschland angriffe, dann würde Artikel 5 des NATO-Vertrages greifen.
Frage von Ulrich B. • 19.06.2023
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 19.06.2023
Frage von Dirk B. • 18.06.2023
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 19.06.2023
Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Dafür müssten Sie sich an den Hersteller wenden.
Frage von Reiner B. • 18.06.2023
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 19.06.2023
Das ist in der Bundesrepublik Deutschland kein sicherheitsrelevantes Thema.
Frage von Erhard J. • 16.06.2023
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 19.06.2023
Deutschland ist keine Kriegspartei. Unsere Unterstützung der Ukraine bei der Selbstverteidigung ist völkerrechtskonform.
Frage von Sven K. • 14.06.2023
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 16.06.2023
So steht es im Grundgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Volksvertreterinnen und -vertreter zu bestätigen oder abzuwählen, wenn sie mit deren Arbeit unzufrieden sind und nehmen auf diese Weise Einfluss.
Frage von Holger G. • 13.06.2023
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 14.06.2023
Deutschland würde seine Flugplätze zu Übungszwecken zur Verfügung stellen. Es würden keine Kampfflugzeuge von deutschen Flugplätzen in den Kriegseinsatz starten.