Frage an Marianne Tritz von manfred b. bezüglich Umwelt
Was gedenken Sie gegen den zunehmenden Wahnsinn der Verspargelung unserer Kulturlandschaft durch riesige Windkraftanlagen zu unternehmen,die neben großflächiger Umweltzerstörung zu einem ungebremsten Anstieg unserer Strompreise führen ?
Sehr geehrter Herr Bergmann,
Ihre Fragestellung greift gleich zwei Vorurteile gegen die Windenergie auf, die ich gerne entkräften möchte, nämlich die so genannte "*Verspargelung" unsere Kulturlandschaft* und den *vermeintlich ungebremsten Anstieg der Energiepreise durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)*. Vorweg eine Bemerkung: Ihre Frage legt nahe, dass die Windenergie in Deutschland äußerst umstritten ist. Das Gegenteil ist der Fall. Nach der Sonnenenergie ist die Windkraft mit einer Akzeptanz von über 60 % der Bevölkerung äußerst populär. Die Vorteile der Windkraft liegen auf der Hand: sie ist sauber, unbegrenzt verfügbar und derzeit die billigste und effektivste der erneuerbaren Energien. Sie schafft Arbeitsplätze, die gerade im ländlichen Raum von großer Bedeutung sind. Der Landwirt, der gleichzeitig Energiewirt ist, hat sich ein zweites Standbein geschaffen. Trotzdem werden wir im Jahr 2050 nicht in einem Wald von Windrädern sitzen, denn mittelfristig ist ein Energie-Mix aus Wind-, Wasser-, und Solaranlagen, sowie Biomasse und Erdwärme anzustreben. Nur zu verständlich, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger lieber auf ein Windrad als auf Kohlekraftwerke oder Atomanlagen blicken.
Selbstverständlich gibt es regionale Akzeptanzprobleme, dort wo Windenergieanlagen zu nahe an Wohngebieten gebaut wurden oder als wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes empfunden werden. Hier sind in der Vergangenheit sicherlich bei der Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen auch Fehler gemacht worden. Wir Grünen nehmen die Konflikte zwischen Windenergieerzeugern, Bürgerinteressen und dem Natur- und Landschaftsschutz sehr ernst und setzen uns für eine transparente und bürgerfreundliche Bauleitplanung im Vorfeld ein.
Grundsätzlich gilt, dass Windenergieanlagen mindestens einen halben Kilometer von ländlichen Siedlungsgebieten entfernt stehen müssen. Die Bundesländer und die Landkreise können außerdem in ihren Raumordnungsplänen festlegen welche Gebiete für Windparks geeignet sind und welche nicht. Damit Windenergieanlagen möglichst effektiv und umweltschonend gebaut werden hat Rot-Grün im Bund entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Im Rahmen der Baugesetzbuchnovelle haben wir Grünen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die kommunale Planungshoheit in Bezug auf diese räumliche Steuerung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich, also auch Windenergieanlagen, gestärkt.
Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, im Außenbereich für Darstellungen des Flächennutzungsplans sachliche Teilflächennutzungspläne zu erstellen. Wenn eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Flächennutzungsplans eine räumliche Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich prüft, wird ihr nun die Möglichkeit eingeräumt, diesbezügliche Baugesuche nach Aufstellungsbeschluss eines Flächennutzungsplanes mindestens 1 Jahr, maximal 18 Monate, lang zurückzustellen. Die Gemeinden können ihren Einfluss zudem geltend machen indem sie Pläne für so genannte Vorranggebiete erstellen, die bestimmen, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Entscheidend für die Standortauswahl ist auch die zu erwartende Energieeffizienz, denn durch die Novelle des EEGs werden Standorte mit weniger als 60% eines Referenzertrages ab 2005 keine Förderung mehr erhalten. Auch hierdurch wird eine Bündelung von Windenergieanlagen an geeigneten Wind-Standorten gefördert, so dass von einer "Verspargelung" wirklich keine Rede sein kann.
Dass das EEG zu einem ungebremsten Anstieg der Strompreise führt gehört zu den häufig wiederholten Argumenten der Opposition. Allerdings wird eine Vorurteil durch häufiges Wiederholen noch lange nicht wahr. Wahr ist vielmehr, dass die Mehrkosten durch das EEG überaus moderat sind. Im Jahr 2004 konnten die Verbraucher etwa 8 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Dieses Jahr werden es bereits 10 Prozent sein. Dafür zahlen sie gegenüber Strom ohne EEG-Anteil 0,5 Cent mehr pro Kilowattstunde. So ergeben sich für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Mehrkosten von 1,50 Euro pro Monat. Anderseits werden aber Kosten, die aus Umweltzerstörung, Luftverschmutzung, Strahlung entstehen, sowie erhöhte Gesundheitskosten, die sich laut Berechungen des Bundesumweltamtes auf etwa 5 Euro belaufen, gespart. Diese Kosten hätten ansonsten die Steuerzahler tragen müssen. Wenn man also eine ehrliche Kosten-Nutzung Rechnung erstellt, dann stellt sich das EEG als ökologisch und ökonomisch sehr erfolgreiches Instrument dar.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Tritz, MdB