Frage an Marianne Tritz von werner s. bezüglich Familie
*Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Schuren,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Für Kinder gute und gesunde Lebensdingungen zu schaffen, Chancengerechtigkeit zu fördern, hochwertige, verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote zu schaffen, damit Familie und Beruf wirklich vereinbar sind, ist ein Schwerpunktthema grüner Politik. Wir haben in der Regierungsverantwortung eine Reihe von familienpolitischen Maßnahmen umsetzten können. Dazu gehört die Erhöhung des Kindergeldes, die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden, die Flexibilisierung von Elternzeit und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rente. Außerdem war der Ausbau einer hochwertigen Betreuungsinfrastruktur ein Schwerpunkt dieser Legislatur, denn bei den Betreuungsangeboten im Westen und für die unter Dreijährigen, aber auch bei der Schülerbetreuung und im Kindergarten fehlen noch viele Plätze.
Genau hier setzt das Tagesbetreuungsgesetz (TAG). Durch das TAG konnte die Qualität der Kindertagesstätten und Betreuungsangebote für unter Dreijährigen verbessert werden. Zudem hat der Bund vier Milliarden ¬ für die Einrichtung von mehr Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt. Der Bund hat hiermit Rahmenbedingungen geschaffen, von denen alle Familien mit Kindern profitieren.
Gleichzeitig ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ihr Recht auf Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen und der Zugang zum Arbeitsmarkt – wie auch das bündnisgrüne Wahlprogramm betont - erklärtes Ziel unserer Politik. Wir haben in diesem Bereich bereits viel getan. Leider konnte diese Arbeit aufgrund der verkürzten Legislaturperiode nicht in allen Bereichen abgeschlossen worden. So haben wir uns zum Beispiel mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) dafür eingesetzt, dass die Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung im Bereich Arbeits- und Zivilrecht gestärkt werden. Das umfangreiche Gesetz wurde am 17. Juli 2005 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Sollte der Bundesrat das Gesetz jedoch verschleppen, müsste das parlamentarische Verfahren in der nächsten Wahlperiode von vorne gestartet werden. Im Falle eines Regierungswechsels ist der Ausgang freilich ungewiss.
Während der Zeit unserer Regierungsverantwortung haben wir uns für die Schaffung des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und des Behindertengleichstellungsgesetzes stark gemacht. Nach dem Prinzip „Nicht über uns ohne uns“ wurde es gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden erarbeitet. Seit dem Jahr 2001 ist das Gesetz, das insbesondere auf die Belange behinderter Frauen und Mädchen ausgerichtet ist, in Kraft. Es geht dabei einerseits darum die Beschäftigungsförderung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen voran zu treiben. Andererseits ist es unser Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Elternschaft uneingeschränkt wahrnehmen können.
Das SGB IX geht hierbei in die richtige Richtung. Unser Ziel war es aber, die Gleichstellung von Müttern und Vätern mit Behinderung weiter zu führen. In einem gemeinsamen rot-grünen Eckpunktepapier zum SGB IX wurde beschlossen, dass die unterschiedlichen Träger gerade die Rechte auf Teilhabe von Müttern und Vätern mit Behinderung auch außerhalb des Arbeitslebens stärker zu berücksichtigen haben. Dazu gehört auch ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben.
Ganz konkret gehören hierzu Maßnahmen wie z.B. Hilfen zur Förderung von Mobilität behinderter Eltern, die Schaffung von ausreichender Hilfe zur Verständigung für gehörlose Eltern bei Elternsprechtagen und die Finanzierung barrierefreier Kindermöbel und Hilfsmittel, aber auch Unterstützung, dort wo Elternschaft auf Assistenz oder Anleitung angewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Tritz, MdB