Frage an Marian Wendt von Reinhard G. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Wendt,
Nächsten Mittwoch will sich die Ministerkonferenz unter Leitung von Frau Merkel treffen, und könnte sehr weitreichende Dinge beschließen. In welcher Form sind die Parlamente bei den Beschlüssen oder der Erstellung der Beschlussvorlagen beteiligt? Stimmt es, dass in einer Beschlussvorlage steht, dass alle Menschen mit Erkältungs-Symptomen in Quarantäne gehen sollen? Werden alle Beschlussvorlagen vorher öffentlich gemacht?
Das Infektionsschutzgesetz, bei dem in dieser Woche im Bundestag über Änderungen debattiert wird, greift tief in die Rechte der Bevölkerung ein. Zudem kann es zu Auswirkungen auf die Wirtschaft kommen, die nicht gleich abzusehen sind. Wie ist hier der notwendige vollständige Parlamentsvorbehalt auf Bundes- und Länderebene gesichert?
Sollten die Parlamente nicht auch über die finanzielle Förderung von dauerhaft wirksamen technischen Massnahmen nachdenken und diese beschließen? Dabei denke ich zum Beispiel an Luftfilter (insbesondere für Schulen), sowie die Desinfektion mit UV-Licht. Hierbei gibt es verschiedene technische Anwendungen. So etwas wäre dauerhaft wirksam und kostengünstiger, als die hohen Entschädigungen an die Wirtschaft. Wie denken Sie darüber?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Grossmann,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Mittwoch das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Nachdem der Bundestag eine Epidemie nationaler Tragweite erklärt, sind die Bundesregierung und die Landesregierungen ermächtigt, notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie durch Rechtsverordnungen zu erlassen. Diese Maßnahmen sind durch den Parlamentsbeschluss somit doppelt demokratisch legitimiert, weshalb die Parlamente bei dem konkreten Beschluss der Maßnahmen nicht mehr beteiligt sein müssen. Dies gilt solange, bis der Deutsche Bundestag seine Erklärung über eine Epidemie von nationaler Tragweite aufhebt. Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes stellt eine gute Grundlage für die weitere Pandemiebekämpfung dar und legt konkret fest, welche die Bundes- und Landesregierungen ergreifen dürfen.
Bei allen bislang veröffentlichten Dokumenten mit Bezug zur Ministerpräsidentenkonferenz am 25. November handelt es sich lediglich um Beschlussvorlagen und nicht um abgestimmte Erklärung. Nachdem sich die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Bundeskanzlerin auf ein Maßnahmenpaket verständigt haben, werden diese selbstverständlich auch veröffentlicht.
Seit Ausbruch des Corona-Virus haben haben die EU, der Bund und die Länder viel unternommen, um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie unsere Wirtschaft zu schützen. Wir lernen nach wie vor viel über das Virus und seine Ausbreitung. Natürlich müssen wir unsere Strategie ständig reflektieren und die getroffenen Maßnahmen an die neue Faktenlage anpassen. Die aktuellen Nachrichten zu einem potentiellen Impfstoff stimmen mich optimistisch und sie zeigen, dass eine Ziellinie in Sicht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marian Wendt, MdB