Frage an Marian Wendt von axel a. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wendt,
die Einführung automatisierter Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen ist ein Thema das mich interessiert, darum möchte ich von ihnen gern wissen , wie sie dazu stehen.
Würden sie dafür oder dagegen gestimmt, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden soll?
MfG Axel Auerbach
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Sehr geehrter Herr Auerbach,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Deutschen Bundestag beschäftigen wir uns seit einiger Zeit mit dem Thema automatische Gesichtserkennung. Hintergrund ist die Frage, wie wir unsere Einsatz- und Sicherheitskräfte bestmöglich im Kampf gegen Kriminalität unterstützen können, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor erheblicher Gefahr zu schützen.
Sogenannte intelligente Kameras können einen erheblichen Mehrwert an Sicherheit mitbringen, da insbesondere Straftäter und Terrorverdächtige viel einfacher erkannt und festgenommen werden können. Sie ersetzen praktisch das - oft fehleranfällige - Auge von Zeugen oder Polizisten, können aber eine ungleich größere Zahl an Menschen erfassen.
Natürlich muss genau abgewogen werden, wo und inwieweit der Mehrwert an Sicherheit die Beeinträchtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt. Wir sind uns bewusst, dass Ergebnisse durch die des intelligenten Systems zur Verfügung gestellten Daten verfälscht werden können, weshalb bei der Abwägung auch der Umfang möglicher falscher Treffer mit berücksichtigt werden muss. Die Abwägung spricht jedoch im Ergebnis für einen Einsatz in klar umrissenen Grenzen: Die Beeinträchtigung der Grundrechte der Passanten ist gering, da sich die Nutzung der Technik auf bestimmte Orte und auf einen Abgleich mit einem Fahndungsbestand beschränkt, in dem sich nur Personen befinden, von denen eine substantielle Gefahr ausgeht. Die Technik ist mittlerweile so ausgereift, dass die Fehlerquote insbesondere bei der Kombination mehrerer Systeme verschwinden gering ist - der Test am Bahnhof Berlin-Südkreuz konnte das bestätigen. Zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor erheblichen Gefahren müssen die Sicherheitsbehörden eines demokratischen Staates diese Technik nutzen dürfen.
Meiner Meinung nach besteht die eigentliche Gefahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Datenverarbeitung privater Unternehmen. Viele Menschen nutzen schon heute Kameras mit Gesichtserkennung, z.B. in ihren Handys, ohne genau zu wissen, was Unternehmen wie Apple und Facebook mit den Daten im Einzelnen tun. Deshalb bin ich auch ein großer Befürworter der neuen EU-Datenschutz- und KI-Regulierungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Marian Wendt MdB