Frage an Marian Wendt von Gudrun K. bezüglich Bundestag
Guten Tag Herr Wendt,
morgen wird im Petitonsausschuss das Thema bedingungsloses Grundeinkommen behandelt. Nicht erst seit der akuten Einkommens-Krise sind sehr viele Menschen von diesem Reformvorschlag begeistert. Als studierte Ökonomin habe ich mich ausführlich mit Wirtschafts-und Sozialpolitik beschäftigt und kann sagen, dass ich keine andere Idee zur Reform unseres Sozialstaats überzeugender finde als das BGE.
Sie sind Vorsitzender des Petitionsausschusses, werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Debatte um das Grundeinkommen ausführlich im Parlament geführt wird?
Werden Sie dafür sorgen, dass das Thema BGE anschließend auf die Agenda des Bundestags kommt?
Es liegt meiner Meinung bereits ein großes Missverhältnis vor: während in der Bevölkerung das Thema immer mehr Befürworter findet, wird es bisher von führenden PolitikerInnen in den Parlamenten kaum aufgegriffen.
Ich meine daher, die Mitglieder des Petititionsausschusses sollten besonders gut hinhören, welche Themen überparteilich große Zustimmung findet. Eine verschärfte Krise der Repräsentation ist für niemanden gut in diesem Land.
Die politische Flickschusterei, wie aktuell bei den Corona-Soforthilfen, kann doch keine wirkliche Lösung sein. Wir benötigen bessere Rahmenbedingungen für eine krisenfeste Gesellschaft. Digitalisierung und alternde Gesellschaften sind mit BGE einfacher zu bewältigen. Zusammenhalt und Optimismus ebenfalls. Wir könnten gestärkt aus dieser Krise herauskommen, wenn wir uns für ein bedingungsloses Grundeinkommen entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kaufmann
Sehr geehrte Frau Kaufmann,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Petitionsausschuss, die ich gern beantworte.
Grundsätzlich werden alle Petitionen, die den Deutschen Bundestag erreichen, einer sehr sorgfältigen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Dazu gehört u. a. dass alle Aspekte des Anliegens umfassend betrachtet und bewertet, Stellungnahmen der zuständigen Ministerien eingeholt und ggf. Nachfragen sowohl zur Petition als auch an die Ministerien gestellt werden. In manchen Fällen, in denen besonders viele Menschen, die Petition im Internet mitgezeichnet haben, findet dazu sogar eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses statt. Das war auch bei der von Ihnen angesprochenen Petition der Fall.
Unter diesem Link können Sie die öffentliche Sitzung in der Mediathek des Deutschen Bundestages anschauen:
https://dbtg.tv/cvid/7466652
Die Mitglieder des Petitionsausschusses werten all diese Informationen aus und kommen im Anschluss zu einer Empfehlung an das Plenum des Deutschen Bundestages. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages fassen dann hierzu einen parlamentarischen Beschluss, der sowohl im Protokoll nachzulesen ist als auch den Petentinnen übersandt wird. Im Übrigen entscheidet das Parlament im Rahmen seiner Geschäftsordnung, welche Themen in einer Sitzung beraten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marian Wendt