Marian Wendt, MdB
Marian Wendt
CDU
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Frage von Stefan M. •

Frage an Marian Wendt von Stefan M. bezüglich Gesundheit

Warum werden Organlebendspender nicht ausreichend geschützt?
Es gibt seit vielen, vielen Jahren immer noch keine BÄK Richtlinie Lebendspende gemäß § 16 Abs. 1 Satz 7 TPG.

Marian Wendt, MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch, auf die ich gern eingehe, auch wenn das konkrete Anliegen kaum aus der kurzen Frage hervorging.

Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" trat im April 2019 in Kraft. Damit sollen künftig mehr Leben durch eine freiwillige Organspende gerettet werden können. Eine gleichzeitige Lockerung der Regelungen der Lebendspende ist nicht vorgesehen. Die derzeit bestehenden Regelungen haben zum Ziel, Lebendspender zu schützen und Organhandel zu verhindern. Deshalb ist eine solche Organspende derzeit nur dann möglich, wenn kein passendes postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Darüber hinaus soll Organhandel auch dadurch verhindert werden, dass eine Lebendorganspende nur zwischen Personen stattfindet, die sich persönlich nahestehen. Dazu zählen zum Beispiel Verwandte und Ehe- oder Lebenspartner, aber auch andere Personen, die sich offenkundig nahestehen. Aus meiner Sicht sollten wir prinzipiell auch daran festhalten. Unser Ziel muss es sein, zu verhindern, dass nicht spendenwillige Personen mit anderweitigen Anreizen zu einer Spende veranlasst werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Marian Wendt