Frage an Marian Wendt von Andree W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Wendt,
sehen Sie mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung die Interessen Ihrer Wählerinnen und Wähler, vor allem im fortgeschrittenen Lebensalter, in Ihrem ländlich geprägten, struktur- und einkommensschwachen Wahlkreis gewahrt?
Viele der Haushalte werden mit Heizöl geheizt. Die Preissteigerung wurde medial bereits verkündet.
Vor allem Senioren mit gebrochenen Erwerbsbiografien und geringem Alterseinkommen sehen auf sich die Gefahr zukommen, das Vorhaben der Regierung nicht bezahlen zu können. Nun wird im fortgeschrittenen Lebensalter kein Mensch im Alter von 70 oder mehr Jahren hergehen und die Heizung des Eigenheimes mordernisieren, wenn er dazu keine Finanzmittel hat und kein Darlehen mehr bekommt.
Was sagen Sie diesen Menschen?
Mit freundlichen Grüßen
A. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Klimaschutz, in dem Sie sich auf das geplante Verbot von Ölheizungen beziehen.
Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 mit dem Klimaschutzprogramm 2030 ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, um eine Zielerreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung für 2030 zu gewährleisten.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimaschutzprogramm 2030 wurde auf massives Drängen der SPD auch ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen ab 2026 vereinbart. Im Rahmen des Gesamtpakets hat die Union diesem Punkt nach langwierigen Verhandlungen zugestimmt, auch wenn uns dies schwergefallen ist, da wir in der Energie- und Klimapolitik grundsätzlich auf Anreize und Freiwilligkeit und nicht auf Verbote und Zwang setzen. Wir haben jedoch darauf geachtet, dass das Verbot nur für Gebäude gilt, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, und dass im Neubau und Bestand Hybridlösungen auch künftig möglich bleiben. Außerdem wird die Neuregelung mit einer umfassenden zusätzlichen Förderung kombiniert, die den Umstieg von Ölheizungen auf andere Wärmeerzeugung ermöglicht.
Das Verbot von Ölheizungen wird im Gebäudeenergiegesetz geregelt, das am 25. Oktober 2019 durch das Kabinett beschlossen wurde und in den kommenden Monaten vom Deutschen Bundestag beraten und beschlossen wird. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Es setzt Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden daher wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial um. Das aktuelle, bereits sehr anspruchsvolle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird dabei nicht weiter verschärft.
Die Regelungen zu Ölheizungen sehen vor, dass wenn in einem Bestandsgebäude ein Öl-Heizkessel ausgetauscht werden muss, ab 2026 grundsätzlich nur dann ein neuer Öl-Heizkessel eingebaut werden darf, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridlösungen) gedeckt wird. Für Bestandsgebäude sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, wenn weder Erdgas noch Fernwärme zur Verfügung steht und eine anteilige erneuerbaren Energie-Nutzung technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt. Für den Neubau ist bereits heute im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und künftig im Gebäudeenergiegesetz die Nutzung erneuerbarer Energien zur anteiligen Deckung des Wärme- und Kältebedarfs vorgeschrieben.
Wer seine Ölheizung austauscht, erhält künftig eine sog. Austauschprämie. Gefördert wird ein Anteil von 40% der Investitionskosten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte in Kürze die hierfür notwendige Förderrichtlinie vorlegen. In den kommenden Monaten werden wir das Gebäudeenergiegesetz beraten, dabei werden wir die klimapolitischen Beschlüsse der Koalition berücksichtigen und möglichen Änderungsbedarf prüfen. Ein Beschluss des Deutschen Bundestages ist derzeit für März 2020 geplant.
Zu der von Ihnen angeführten Problematik von finanzschwachen Senioren möchte ich anmerken, dass alle Immobilienbesitzer ein großes Interesse am Werterhalt ihrer Immobilie haben sollten. Wenn beispielsweise das Dach, die Wasserrohre oder eben die Heizungsanlage Schäden aufweisen, muss der jeweilige Immobilienbesitzer dafür sorgen, dass eine Reparatur und gegebenenfalls ein Austausch stattfinden. Sicherlich kann man gewisse Maßnahmen im privaten Bereich schleifen lassen, wenn sie einen selbst nicht allzu sehr einschränken. Spätestens die Erben der Immobilie werden sich freuen, wenn sie keinen allzu großen Reparaturstau aufarbeiten müssen. Zudem möchte ich auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machen: Wenn eine veraltete Heizungsanlage einen Schaden hat, wird unabhängig von jeglicher Klimaschutzgesetzgebung ein Problem auftreten - Ersatzteile werden von den Herstellern für diese veralteten Anlagen nicht mehr angeboten. Insofern bietet die geplante Förderung des Austauschs von Ölheizungen sogar die Chance, das eigene Haus frühzeitig aufzuwerten und das beschriebene Risiko fehlender Ersatzteile abzuschwächen.
Ihre Befürchtungen konnte ich mit dieser Antwort hoffentlich entkräften. Auch künftig werde ich mich im Bundestag dafür einsetzen, dass Klimaschutz nicht einseitig von den Menschen in ländlich geprägten Regionen getragen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Marian Wendt