Frage an Marian Wendt von Jens-Uwe G.
Sehr geehrter Herr Wendt,
Ihre Antwort an Herrn Fischer versetzt mich in Erstaunen. Sie berufen sich auf die UN-Resolution 2249. Haben Sie diese überhaupt im Wortlaut gelesen?
Ich verstehe nicht, wie Sie aus einer UN-Resolution Völkerrecht ableiten, wenn doch sich doch dieselbe Resolution auf das Völkerrecht beruft?
Artikel 5 der Resolution 2249 besagt wörtlich "fordert die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, auf, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen..."
Und die Charta der Vereinten Nationen beruft sich auf die Souverenität der Staaten. Syrien ist ein souveräner Mitgliedsstaat der UNO. Dieser souveräne Staat hat nur einem Land den militärischen Einsatz auf seinem Territorium gestattet.
Was verstehen Sie unter "gemäßigter Opposition"? Wie würde wohl die BRD mit einer "gemäßigten Opposition" Ihrer Definition nach im Land umgehen?
Wie kann es sein, dass sich die verschiedenen Befürworter im Bundestag zum Einsatz der Bundeswehr immer in verschiedenen Begründungen äußern?
Ihre Einlassung "Es geht nicht nur um eine solidarische Antwort auf Bitte des französischen Präsidenten, sondern auch darum, dass wir später auch mitbestimmen können, wenn wir jetzt mitmachen." erzeugt massive Bedenken meinerseits, was hier unter Völkerrecht verstanden wird, zumal weder der EU-Vertrag noch die die NATO-Beistandsklausel hier Anwendung finden kann.
Können Sie mir bitte auch diese Aussage erklären?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Groh,
für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit danke ich Ihnen.
Zu Ihrer Kenntnis – UN-Resolutionen sind geltendes Völkerrecht; sie sind völkerrechtlich bindend. Insbesondere in Zeiten der Globalisierung, sowie der sog. „failed states“ stellt eine Verabsolutierung des Prinzips staatlicher Souveränität ein überholtes etatitisches Denken dar. Gerade bei der Betrachtung vermehrter humanitärer Katastrophen kommt für mich dem Primat der Menschenrechte in der internationalen Politik ein großes Gewicht.
Wenn ein Diktator sein Volk mit allen militärischen Mitteln bekämpft und eine millionenfache Flüchtlingswelle auslöst, reicht mir die Berufung bloß auf „die stattliche Souveränität“ nicht aus. Die Staatengemeinschaft trägt in meinen Augen schon Verantwortung für die Beendigung des Elends in Syrien.
Dass es sich bei der Anti-Assad-Opposition um unterschiedliche Kräfte handelt, wobei längst nicht alle Oppositionelle jihadistische Extremisten sind, ist mittlerweile auch über Fachkreisen hinaus eindeutig klar. Unter den Befürwortern des Einsatzes im Bundestag gibt es mehrere Begründungslinien, weil wie dargelegt, eine Reihe diverser Gründe und Argumente für unser Engagement sprechen und Schwerpunkte unterschiedlich gelegt werden.
Neben den von Ihnen angeführten internationalen Verträgen steht das Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland auf solider bilateraler Basis. Diese erlaubt sehr wohl, dass die Bundesregierung der Bitte der französischen Regierung entspricht. Und selbstverständlich geht es auch uns Deutschen, hinsichtlich der Zeit nach dem Ende des Krieges, bereits jetzt um einen friedlichen Aufbau der Staatlichkeit in Syrien. Unserer Verantwortung diesbezüglich sind wir uns bewusst.
Mit freundlichen Grüßen
Marian Wendt, MdB