Frage an Marian Wendt von Peter D. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,
1. Wird und kann die Bundesregierung sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasser- und Abwasserversorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich vom TTIP- und allen weiteren Handelsabkommen- ausdrücklich ausgeschlossen wird?
2. Würden Sie mir bestätigen können, dass der bisherige Prozess der Verhandlungen zum TTIP in höchsten Maße intransparent ist und erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen vernachlässigt?
3. Würden Sie mir auch bestätigen, dass nach Abschluss des TTIP dieses für die Mitgliedsstaaten der EU bindend sein wird und damit Anwendungsvorrang vor dem europäischen Sekundärrecht sowie nationalem Recht besitzt?
4. Teilen Sie die Sorge vieler Kommunalpolitiker, dass eine eventuelle Marktzugangsverpflichtung dazu führen könnte, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und damit Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig wären?
5. Könnten Sie mir zustimmen, dass es große Befürchtungen unter Kommunalpolitikern gibt, dass wie auch immer geartete Investitionsschutzklauseln des TTIP, mittelbare Auswirkungen auf die Gestaltungsfreiheit der Kommunen bei der Organisierung ihrer Aufgaben haben können?
6.Bleibt die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips für die Erbringung von kommunaler Daseinsvorsorge gewährt, welches unabdingbar ist?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und beste Grüße aus Torgau.
Peter Deutrich
Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau
Kreisrat Landkreis Nordsachsen