Frage an Maria Scharfenberg von Gunnar B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Liebe Frau Scherfenberg,
In Ihrer Antwort auf meine Frage schreiben Sie:
"Die Radwegebenutzungspflicht ist dort sinnvoll, wo gute Radwege vorhanden sind."
Wer soll denn entscheiden, wann ein Radweg gut ist, wenn nicht die Benutzer? Ich gehe davon aus, dass wirklich gute Radwege von Radfahrern auch angenommen werden. Insofern muss man sie dann nicht dazu verpflichten. Desweiteren gibt es durchaus Radwege, die fuer Tempo 20 gut sind, fuer Tempo 30 aber nicht. Da kann man durch eine allgemeine Benutzungspflicht doch nicht alle ueber einen Kamm scheren. Was denken Sie hierzu? Welche Vorteile ergeben sich aus der Benutzungspflicht der von Ihnen fuer gut befundenen Radwege fuer Radfahrer und Radfahrerinnen?
Beste Gruesse,
Gunnar Bali
Sehr geehrter Herr Bali,
ich halte eine Radbenutzungspflicht auf gut ausgebauten Radwegen entlang von vielbefahrenen vierspurigen Straßen (wie zum Beispiel entlang der Walhallaallee) für sinnvoll. Es gibt aber auch Radwege, auf denen eine Radbenutzungspflicht das Radfahren weder sicherer macht noch für die Attraktivität des Radverkehrs von Vorteil ist. Das kann man mit entsprechender Beschilderung regeln, aber alles über einen Kamm scheren möchte ich nicht.
Herzlichen Gruß
Maria Scharfenberg