(...) In § 16 Abs. 4 StrRehaG ist festgelegt, dass die Opferpension bei der Berechnung einkommensabhängiger Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Unterhaltszahlungen sind keine Sozialleistungen im Sinne der Ausnahmeregelung in § 16 Abs. (...)
(...) Die Gefahren, die Sie durch die Beitragsabwicklung über den Gesundheitsfonds befürchten sehe ich nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung ist und bleibt ein solidarisches System, ohne Privateigentum, dies unterscheidet die GKV auch von der privaten Krankenversicherung. Auf die Beitragsgelder hat die Politik keinen Zugriff. (...)
(...) Mit der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 1. Juli 1990 mussten auch neue rentenrechtliche Lösungen für Übersiedler aus der ehemaligen DDR gefunden werden, denn das Eingliederungsprinzip des Fremdrentengesetzes widersprach der Vorstellung des künftigen Zusammenwachsens beider deutscher Staaten. Mit Artikel 20 Abs. (...)
(...) In Sachsen wird es für Arbeitnehmer und Versicherte zu Belastungen kommen. Sie weisen aber zu Recht darauf hin, dass über den neu geschaffenen Morbiditäts-Risikostrukturausgleich Länder wie Sachsen wegen ihrer spezifischen Versichertenstruktur einen enormen finanziellen Ausgleich für diese Belastungen erhalten. Der Geschäftsführer der AOK-Sachsen hat letzte Woche bestätigt, dass die AOK PLUS 2009 mehr Einnahmen hat. (...)