Frage an Maria Michalk von Frank N. bezüglich Senioren
Werte Frau Maria Michalk!
Ich habe nur eine bescheidene Frage an Sie, wie hoch ist die Grundsicherung im Rentenalter? Oder wo kann ich diese Infos finden?
Gibt es eventuell auch einen "Kostenschlüssel" wie bei Hartz IV?
Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort
Viele Grüße an meine zweite Heimat "Crosta"
MfG
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage zur Grundsicherung.
Die Grundsicherung im Alter gibt es seit 2003. Sie ist eine sogenannte bedarfsorientierte Sozialleistung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können und im Rentenalter sind. Zuständig für die Grundsicherung sind Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte.
Die Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den pauschalierten Regelsätzen, die von den jeweiligen Landesregierungen festgesetzt werden. Der aktuelle Eckregelsatz für Sachsen beträgt 347 Euro im Monat. Hinzu kommen die tatsächlichen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie evtl. Mehrbedarfe. Antragsteller müssen eigenes Einkommen und Vermögen, soweit vorhanden, vorrangig zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts nutzen.
Am besten wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung an das für Sie zuständige Sozialamt in Niesky, dort können auch konkrete Fragen zu Nachweisen etc. geklärt werden. Daneben erhalten Sie Informationen über die Grundsicherung im Alter bei den Rentenversicherungsträgern oder den Sozialverbänden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk