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Frage von Georg P. •

Frage an Maria Michalk von Georg P. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Michalk,

als Ökonomin können Sie sich sicher gut vorstellen, dass für viele Altenpflegeprofis Anerkennung auch mit Bezahlung zu tun hat.
Der Kompromiss nach dem über 10 Jahre verhandelten Kompromiss zur Pflegeberufereform zementiert die Altenpflege als Ausbildungsabschluss zweiter Klasse - eben geringer qualifiziert und geringer bezahlt als die Pflegefachfrauen/-männer.
Für die Versorgung chronisch Kranken, die Ihnen am Herzen liegt ( http://www.maria-michalk.de/assets/files/Pressemitteilungen/170620_Adler-PM%20Fachegspr%C3%A4ch_chron%20Erkr%20.pdf ), ist vor auch die Stärkung ambulanter pflegerischer Versorgung ein wichtiges Thema. Ambulante Pflege wird mehrheitlich von Altenpflegefachkräften durchgeführt.
Was werden Sie in der nächsten Legislaturperiode tun, um Ihre Forderung nach stärkerer finanzieller Anerkennung der Pflege ( http://www.apotheken-umschau.de/Politik/Wahl-2017-Zukunft-der-Pflege-539817.html ) und besonders der Altenpflege umzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Georg Paaßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Paaßen,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ja, ich stimme Ihnen zu, dass berufliche Anerkennung nicht nur etwas mit Wertschätzung der erbrachten Leistungen und im Pflegeberuf auch mit der Zuwendung zu tun hat, sondern auch mit der finanziellen Anerkennung, mit den Löhnen also.

Die beschlossene Pflegeberufsreform hat einerseits den Anspruch, einerseits jedem den Zugang zum Pflegeberuf zu ermöglichen und andererseits den flexiblen Einsatz der ausgebildeten Pflegekräfte zu sichern. Altenpflegekräfte sollen in Zukunft ebenso gesellschaftliche Anerkennung erfahren, wie z.B. Kinderkrankenpflegekräfte. Wir wissen heute, dass der Bedarf an ausgebildeten Altenpflegern in allen Einrichtungen steigen wird, ob in der ambulanten oder stationären Altenpflege oder auch im Krankenhaus.
Deshalb haben wir bereits in dieser Wahlperiode gesetzlich geregelt, dass höhere Löhne, die Träger von ambulanten oder stationären Altenpflegeeinrichtungen an ihre Mitarbeiter tarifgebunden zahlen, auf Nachweis bei den Verhandlungen zu den Kostensatzverhandlungen von der Kranken- bzw. Pflegekassen als wirtschaftlich anzuerkennen sind. Bisher war dies nicht der Fall. Auch für Einrichtungen ohne Tarifbindung müssen die gewährten Lohnerhöhungen für die Altenpfleger von den Kassen ausgeglichen werden.
Diese gesetzliche Regelung ist relativ neu. Wir werden parlamentarisch intensiv verfolgen, wie bei den Vertragsverhandlungen dieses umgesetzt wird.
Sollte unser gesetzgeberischer Wille von wem auch immer ignoriert werden, werden wir entsprechend reagieren.
Persönlich gehe ich davon aus, dass Politik an dieser Stelle ihre Hausaufgaben gemacht hat, so dass sich schrittweise die Löhne der unterschiedlichen Einsatzfelder für Pflegekräfte angleichen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk, MdB